Dienstfahrrad

Während für viele Arbeitnehmer ein Dienstwagen sinnvoll ist, sind Dienstfahrräder in der Stadt meist praktischer. Zum einen benötigst du keinen eigenen Parkplatz und zum anderen kannst du dich flexibel in der Stadt bewegen. Du bewegst dich umweltbewusst fort und sparst dir zusätzlich die Spritkosten. Was du bei einem Dienstfahrrad steuerlich zu beachten hast, erfährst du hier.

 

Was ist ein Dienstfahrrad?

Du weißt bereits, dass du deinen Arbeitsweg in deiner Steuererklärung aufführen kannst. Dein Arbeitgeber kann dir einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Du kannst allerdings auch ein Dienstfahrrad vom Arbeitgeber bekommen. Hast du bereits einen Dienstwagen, so kannst du auch ein Dienstrad bekommen, wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Natürlich kannst du das Rad neben den Fahrten zur Arbeit auch teilweise oder vollständig privat nutzen. Für dich bietet das Fahrrad einen finanziellen Vorteil. Es ist dabei irrelevant, ob es sich um ein reguläres Fahrrad, Pedelec oder ein E-Bike handelt.

 

Wie kommst du zu einem Dienstfahrrad?

Wie du weißt, stellt dir dein Arbeitgeber ein solches Dienstrad zur Verfügung. Dieses kannst du dann vor allem für die Fahrten zur Arbeit und auch für Dienstfahrten nutzen. In der Regel ist eine private Nutzung ebenfalls möglich. Es gibt zwei Varianten, wie der Arbeitgeber dir ein solches Fahrrad zur Verfügung stellen kann. Zum einen kann er ein Fahrrad kaufen. Zum anderen ist auch Leasing eine attraktive Möglichkeit.

Wirst du an den Kosten des Dienstwagens beteiligt, handelt es sich um eine Form der Gehaltsumwandlung.

 

Wie sieht es mit dem Dienstfahrrad Leasing aus?

Bei einem Leasing ist es typisch, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, bei dem eine monatliche Leasingrate festgelegt wurde. Hat ein Unternehmen für seine Mitarbeiter ein Rad geleast, muss auch in diesem Fall eine Leasingrate gezahlt werden. Diese wird vom Lohn des Mitarbeiters noch vor der Steuer abgezogen. Da du für eine Laufzeit mit festgelegten Leasingraten an einen Vertrag gebunden bist, loht sich dies vor allem bei teureren Fahrrädern. Die Laufzeit eines solchen Vertrags liegt meist bei 36 Monaten. Nach dem Laufzeitenende kannst du meistens das Rad auch für einen günstigeren Preis übernehmen. Hierfür darf kein vertraglicher Anspruch festgelegt werden.

 

Wie sieht es aus, wenn ein Leasingrad gekauft wird?

Hat das Unternehmen ein Leasingrad gekauft, so kann das Unternehmen dies als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Gleichzeitig kann der Mitarbeiter dieses Rad auch privat nutzen, ohne eine steuerliche Abgabe zu leisten. Die Abschreibungszeit eines solchen Rads beträgt sieben Jahre. Danach kann das Rad auch privat kostenfrei genutzt werden.

 

Musst du ein Dienstrad versteuern?

Bei vielen Vorteilen, die dein Arbeitgeber dir vergünstigt oder kostenlos überlässt, handelt es sich um geldwerte Vorteile. Bei einem steuerfreien Dienstrad musst du monatlich einen geldwerten Vorteil in Höhe von 0,25 Prozent des Listenpreises versteuern. Wird dir das Fahrrad jedoch zusätzlich zum festgelegten Gehalt überlassen, so bleibt das Rad steuerfrei sowie sozialversicherungsfrei, wenn die Kosten übernommen werden.

Du kannst auch die vollständige Pendlerpauschale verwenden. Dabei kannst du pro Arbeitstag 30 Cent für jeden Entfernungskilometer absetzen.

 

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