Bußgelder – Kannst du Bußgelder von der Steuer absetzen?

Bußgelder
Bußgelder von der Steuer absetzen

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Lesedauer: 4 Minuten

Bußgelder bekommen? Was kannst du alles von der Steuer absetzen? Wir helfen dir!

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Wenn du schon öfter deine Steuererklärung selbst gemacht hast, überlegst du dir immer wieder im Alltag, was du alles geltend machen kannst. Oftmals ist man sogar überrascht, was alles in der Steuererklärung aufgenommen werden kann. Eine Regel kann man sich merken! Du kannst meistens die Kosten absetzen, die mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Wie sieht es dann aus, wenn du ein Bußgeld bekommen hast, während du beispielsweise arbeitsbedingt mit dem Auto unterwegs warst. Wir erklären es dir hier.

 

Kannst du Bußgelder von der Steuer absetzen?

Oftmals kann es zu einem Bußgeld kommen, wenn du beispielsweise falsch parkst oder wenn du dich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hast. Der Anhörungsbogen vor dem Bußgeldbescheid verursacht zunächst den ersten Schreck. Mit den neuen Sanktionen des Bußgeldkatalogs kommt direkt danach der zweite Schreck.

Warst du zu diesem Zeitpunkt beruflich unterwegs, so liegt es grundsätzlich nahe, dass dein Bußgeld zu den üblichen Werbungskosten gehört. Das ist allerdings nicht der Fall. Du kannst weder Geldbuße noch Verwarngelder oder Ordnungswidrigkeiten von der Steuer absetzen. Es sind keine Werbungskosten. Trotzdem kann dein Arbeitgeber unter Umständen die Kosten mittragen.

 

Warum kannst du Bußgelder nicht absetzen?

Um Bußgelder von der Steuer absetzen zu können, argumentieren viele zunächst, dass man sich nicht falsch verhalten hätte, wenn man nicht beruflich unterwegs gewesen wäre. Natürlich hättest du nicht falsch geparkt, wenn du stattdessen in deiner eigenen Garage stehen würdest. Also warum solltest du diese Kosten nicht auch wie andere Werbungskosten absetzen können?

Die Antwort ist relativ simpel. Wenn du diese Bußgelder von der Steuer absetzen könntest, würde man das Fehlverhalten von Personen in gewisser Weise akzeptieren, wenn es arbeitsbedingt ist. Auch wenn du auf einer Geschäftsreise oder auf der Fahrt zur Arbeitsstätte bist, solltest du kein Fehlverhalten an den Tag legen.

 

Kann dein Arbeitgeber die Kosten übernehmen?

Auch wenn du deine Bußgelder nicht steuerlich absetzen kannst, ist es möglich, dass du sie zumindest nicht vollständig selbst tragen musst. Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber alle Bußgelder übernehmen. Die Betonung liegt auf „kann“. In manchen Fällen sollte der Auftraggeber jedoch die Kosten übernehmen.

Wenn dir dein Arbeitgeber Anweisungen zum Fehlverhalten gibt, sollte der Auftraggeber entsprechend die Kosten übernehmen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn dir gesagt wird, dass du im Halteverbot parken sollst und dir deswegen eine Sanktion auferlegt wird. Mit dem neuen Bußgeldkatalog kannst du sogar Punkte und höhere Geldstrafen bekommen.

Du fragst dich wahrscheinlich, ob das tatsächlich vorkommt. Es ist in der Realität allerdings wirklich scheinbar öfter der Fall. Du musst beweisen können, dass ein betriebliches Interesse bestand.

Du kannst allerdings nicht davon ausgehen, dass deine Firma die Kosten übernehmen wird, wenn das Fehlverhalten dir zuzurechnen ist. Grundsätzlich hast du keinen konkreten Anspruch darauf, dass dir das Bußgeld von deinem Arbeitgeber erstattet wird.

 

Kann ein Unternehmer Bußgelder von der Steuer absetzen?

Als Arbeitnehmer kannst du in der Regel berufsbedingte Kosten als Werbungskosten absetzen. Auch Unternehmer können Kosten absetzen, wenn diese durch ihren beruflichen Alltag verursacht werden. Sie werden Betriebsausgaben genannt.

Erstattest du einem Arbeitnehmer die Kosten für ein Bußgeld, ohne dass ein betriebliches Eigeninteresse besteht, können diese Kosten tatsächlich als Betriebsausgabe angesetzt werden. Dies würde dem lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn angerechnet werden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Bei beispielsweise Speditionen und Busunternehmen ist das Fehlverhalten im Straßenverkehr Betriebsrisiko und kann nicht abgesetzt werden.

Du kannst zwar die Kosten von einer Erstattung in vielen Fällen absetzen, deine eigenen Bußgelder als Unternehmer sind allerdings nicht als Betriebsausgabe geltend zu machen.

 

Fazit

In der Regel kannst du deine Bußgelder oder andere Geldstrafen nicht steuerlich absetzen. Dein eigenes Fehlverhalten sollte nicht von der Allgemeinheit getragen werden. In keinem Fall ist Fehlverhalten zu akzeptieren, zumal dadurch andere Menschen in Gefahr gebracht werden. Achte aus diesem Grund immer auf die Verkehrsregeln.

 

 

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