Corona-Tests und Masken von der Steuer absetzen

Steuererklärung allgemein
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Lesedauer: 3 Minuten

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat sicherlich jeder Bürger einen oder mehrere Corona-Schnelltests gemacht, Desinfektionsmittel und Masken gekauft. Die Ausgaben für Medizin- und Hygieneartikel sind enorm gestiegen. Viele müssen die Tests beinahe täglich durchführen. Nun stellt sich die Frage, ob die Corona-Tests steuerlich absetzbar sind?

 

Kann ich den Corona-Test absetzen?

Die Ausgaben für Corona-Schnelltests kannst du als private medizinische Kosten betrachten. Wie du deinen Corona-Test abziehst, hängt erst mal davon ab, aus welchem Grund du den Schnelltest machst. Deinen Corona-Test kannst du unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

 

Corona-Test als Werbungskosten von der Steuer absetzen

Besteht ein direkter Zusammenhang mit deinem Beruf, so kannst du deine Corona-Tests als Werbungskosten absetzen. Verlangt dein Arbeitgeber also einen Corona-Test, kommt für diesen jedoch nicht auf, so kannst du die Kosten geltend machen.

Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitgeber nach deinem Urlaub im Ausland auf einen Covid-19-Test bestehen würde. Der Test wird dabei von dir selbst bezahlt.

 

Corona-Test als außergewöhnliche Belastung absetzen

Private Ausgaben können in der Regel nicht abgesetzt werden. Zu den Ausnahmen, die es möglich machen, gehören „außergewöhnliche Belastungen“.

Sind die Kosten von außergewöhnlicher Natur und waren diese unvermeidlich gewesen, so können diese als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Aufwendungen für die Zahnprothesen, Kosten für eine Brille oder selbst gezahlte Krankheitskosten. Manchmal können sogar die Kosten für eine Bestattung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Die Kosten mussten also zwangsläufig entstanden sein. Hast du also aus eignen Willen einen Test gemacht, so wird das Finanzamt diese Kosten nicht anerkennen. Musst du dich wegen der ärztlichen oder ggf. behördlichen Anordnung testen lassen, so gibt es die Zwangsläufigkeit. Doch in der Regel gehören verordnete Tests zu der Kassenleistung. Das heißt, dass die Krankenkasse für die Kosten aufkommt.

 

Corona-Test als Betriebsausgaben

Hattest du als Arbeitgeber Corona-Fälle in deinem Betrieb und zahlst du dann für deine Arbeitgeber die Corona-Tests, so kannst du die Kosten ganz normal als Betriebsausgaben geltend machen.

Dabei entsteht für den Arbeitnehmer kein geldwerter Vorteil, dass anschließend versteuert werden muss. Der Arbeitnehmer braucht sich also deshalb keine Sorgen machen.

 

Kann ich die Masken von der Steuer absetzen?

Bisher ist es noch unklar, wie genau du die Masken von der Steuer absetzen kannst. Es wird deshalb erst mal geraten, die Kaufbelege für die Masken aufzubewahren. Außerdem muss beim Maskenkauf erst mal unterschieden werden, für welchen Zweck diese gekauft wurden.

  • Masken für deinen Privatgebrauch: Da die Pandemie die gesamte Bevölkerung betrifft, kann man schwer von „außergewöhnlichen Belastung“ ausgehen. Wird eine Maske dir ärztlich verordnet, so könnte man es mit außergewöhnlichen Belastungen versuchen.
  • Masken für deinen Arbeitsweg: Leider kannst du die Masken, die du für den Arbeitsweg (zum Beispiel eine in Zügen verlangte FFP2-Maske) brauchst, nicht von der Steuer absetzen. Grundsätzlich sind die Kosten bereits in der Entfernungspauschale komplett abgegolten.
  • Masken für deinen Beruf: Übst du einen Beruf aus, bei dem du eine Maske tragen musst und dein Arbeitgeber dir diese nicht zur Verfügung stellt, dann kannst du die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Hier könnte das Finanzamt allerdings folgendermaßen argumentieren: Bei den Masken handelt es sich um Berufskleidung, die du außerhalb der Arbeit tragen kannst. Deshalb lässt die Finanzbehörde diese Kosten nicht absetzen.

 

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1 Kommentar

Rudi Sterzer Avatar
Rudi Sterzer
Veröffentlicht am 26. März 2023 um 21:37 Uhr

Interessant, dass man Corona-Tests als Werbungskosten absetzen kann, wenn ein direkter Zusammenhang zum Beruf besteht. Das war bei mir oft der Fall.

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