Unfallkosten von der Steuer absetzen

Unfallkosten
Unfallkosten von der Steuer absetzen

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Ein Unfall ist nicht nur ärgerlich und eventuell schmerzhaft, sondern meistens auch sehr teuer. Eine gute Nachricht gibt es trotzdem: In manchen Fällen kann man die Unfallkosten von der Steuer absetzen. Wie das geht und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erzählen wir dir hier.

 

Wann kann man Unfallkosten absetzen?

Die Unfallkosten kannst du dann in Form von Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Unfall stand im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Fahrt
  • Du hast die Kosten für den Unfall selbst getragen

 

Folgende Fahrten kannst du als beruflich veranlasst betrachten:

  • Dienstreisen
  • Beruflich bedingte Fahrten, die im Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung stehen
  • Fahrten zu und von der Arbeit
  • Kleine Umwege (wenn du beispielsweise Leute bei einer Fahrgemeinschaft abholst)
  • Wenn dich dein Partner bei Überstunden abholt (Leerfahrten) oder aufgrund einer Auswärtstätigkeit zum Bahnhof fährt
  • Fahrten zu Fortbildungen
  • Fahrten zu Vorstellungsgesprächen

 

Werbungskosten

Unter Werbungskosten kannst du alle Ausgaben verstehen, die in einem Zusammenhang mit deinem Job entstanden sind. Fährst du mit deinem Auto in die Arbeit, so kannst du die Spritkosten steuerlich geltend machen.

Du kannst die Ausgaben einzeln angeben oder die Werbungskostenpauschale nutzen. Diese beträgt im Jahr 2023 1.230 EUR (2022: 1.200, davor 1.000 EUR).

 

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Welche Kosten kann ich absetzen?

Grundsätzlich kannst du alle Kosten, die bei einem beruflich bedingten Unfall entstanden sind und du diese selbst getragen hast, von der Steuer absetzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Abschleppdienst
  • Reparaturkosten
  • Beschädigte Gegenstände wie zum Beispiel dein Gepäck oder Laptop
  • Mietwagen (solange dein Auto repariert wird oder bis du ein neues Auto kaufst)
  • Autoverschrottung
  • Schmerzensgeld
  • Selbstbeteiligung bei Teil- oder Vollkasko
  • Arbeitszeitausfall
  • Unfallnebenkosten wie Schriftverkehr, Telefonkosten oder Fahrten zur Werkstatt

 

Mitschuld am Unfall

Solltest du Mitschuld an dem Unfall haben, dann sieht es anders aus. Unter Umständen werden die Kosten von deiner Haftpflichtversicherung übernommen. Oft musst du aber einen Teil der Kosten an die Versicherung zurückzahlen. Diese Kosten kannst du dann als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Allerdings muss dein Fehlverhalten aufgrund des Berufs vorgekommen sein. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn du zu schnell gefahren bist, um ein Termin wahrzunehmen.

Handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit wie zum Beispiel Alkohol am Steuer, so werden die Kosten nicht anerkannt.

 

Wann können die Unfallkosten nicht berücksichtigt werden?

Unfallkosten, die nicht mit deinem Beruf im Zusammenhang stehen, können leider nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Probefahrten
  • Private Fahrten
  • Umwege bei den beruflichen Fahrten, wenn du private Erledigungen machst
  • Fahrten zum Mittagessen

 

Welche Nachweise braucht man?

In der Regel verlangt das Finanzamt folgende Unterlagen:

  • Unfallzeit und -ort
  • Unfallbericht der Polizei
  • Zeugenaussagen
  • Reparaturrechnungen
  • Ersatz der Versicherung

 

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