Fortbildung: Das kannst du von der Steuer absetzen!

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Fortbildung: Das kannst du von der Steuer absetzen

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Lesedauer: 3 Minuten

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Eine Fortbildung ist eine berufliche Weiterbildung, bei der jeder einzelne die Chance auf neue Fähigkeiten und Kenntnisse hat und sich weiter entwickeln kann.

 

Wer kann eine Fortbildung in Anspruch nehmen?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinerlei Anspruch auf eine Fortbildung, jedoch kann jeder eine machen, wenn der- oder diejenige in seinem oder ihrem Beruf zusätzliche Tätigkeiten übernehmen soll, für die noch eine Qualifikation notwendig ist. Ein Mitarbeiter hat mit einem entsprechenden Tarifvertrag, einem individuellen Arbeitsvertrag und einer Betriebsvereinbarung das Recht auf eine Fortbildung. Im Betrieb sind die entsprechenden betrieblichen Vereinbarungen oder Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt, deshalb sind die Details oftmals überall unterschiedlich. Die Voraussetzung für eine Fortbildung ist eine mehrjährige Berufserfahrung und berufliche Vorkenntnisse.

 

Welche Arten von Fortbildung gibt es?

Die Art der Fortbildung richtet sich an verschiedene Zielgruppen.

  • Erhaltungsfortbildung: ist sinnvoll, wenn man nach langer Zeit wieder einsteigt oder in sein altes Aufgabengebiet zurückkehren will-> Auffrischung und Reaktivierung.
  • Erweiterungsfortbildung: die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden erweitert.
  • Anpassungsfortbildung: liegt eine Veränderung am Arbeitsplatz vor, so werden hier verschiedene Fragen beantwortet und das Wissen kommt auf den neusten Stand.
  • Aufstiegsfortbildung: die Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung -> durch die Fortbildung ist man qualifiziert auf eine höhere bzw. verantwortungsvollere Position.

 

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Was genau kann ich von der Steuer absetzen?

Wie auch viele andere Dinge ist eine Fortbildung auch mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Folgende Kosten kannst du absetzen lassen:

  • Reisekosten
  • Arbeitsmittel
  • Verpflegungskosten
  • Teilnahmegebühren-> Kurs & Prüfung
  • Übernachtungsgebühren

 

Es lohnt sich, alle Belege zu sammeln und die Fortbildungskosten von der Steuer abzusetzen. Fortbildungskosten werden als Werbungskosten in der Steuer angegeben. Sie können in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden. Die Fortbildungskosten können auch anteilsmäßig angerechnet werden. Für die Steuererklärung benötigt man die Anlage N der Einkommensteuer. Diese wird in Zeile 44 unter dem Punkt ,,Werbungskosten: Fortbildungskosten“ eingetragen, hier werden die Kosten eingetragen, die man dafür aufbringen musste. Die geleisteten Zuschüsse vom Arbeitgeber werden abgezogen. Am Ende wird alles von der Steuerlast abgezogen.

 

Finanzierung der Fortbildung:

Lernen kostet nicht nur Energie und Zeit, sondern kann auch viel Geld kosten. Zum Glück sind einige Finanzierungswege und Fördermittel für den Arbeitnehmer verfügbar. In den meisten Fällen übernimmt der Chef keine Kosten, aber man muss es auch nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Höhe der Kosten kommt darauf an, um welche Fortbildung es sich handelt und welcher Fachbereich es genau ist. Der Staat unterstützt mit verschiedenen Fördermitteln, dies wird teilweise durch Bund und Länder unterschiedlich geregelt. Staatliche Fördermittel sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.

 

Folgende Fördermittel werden bereitgestellt:

  • Bildungsgutschein
  • Prämiengutschein
  • Spargutschein
  • Aufstiegs BAföG
  • Aufstiegsstipendium
  • Weiterbildungsstipendium
  • Fortbildung finanzieren durch WeGebAU

 

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