BAföG und deine Steuererklärung

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BAföG und deine Steuererklärung

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Lesedauer: 4 Minuten

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Um mehr Chancengerechtigkeit an den deutschen Hochschulen zu gewährleisten, wurde 1971 die staatliche Studienfinanzierung BAföG eingeführt. In diesem Beitrag erzählen wir dir mehr über diese Art der Studienfinanzierung und klären dich über ihre Stelle in deiner Steuererklärung auf.  

 

BAföG

Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Durch das BAföG sollen junge Menschen eine Chance bekommen, ihre Ausbildung zu finanzieren. Als Student kannst du BAföG bekommen, wenn dir deine eigenen Mittel oder Mittel deiner Eltern/Ehegatten nicht ausreichen.

In der Regel wird dir das BAföG zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss geleistet. Die Hälfte des Geldes musst du also nicht zurückzahlen. Insgesamt musst du maximal 10.010 EUR von der gesamten Darlehenssumme zurückzahlen.

 

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um BAföG zu bekommen?

Folgende Personen können grundsätzlich BAföG bekommen:

  • Deutsche Studierende
  • Ausländische Studierende
  • Praktikanten
  • Schüler

Dabei sollte man zu Beginn des Studiums nicht älter als 44 Jahre sein. Von der Regel sind dabei Menschen ausgenommen, die ihre eigenen Kinder erziehen.

Nach dem 4. Fachsemester oder nach einer Zwischenprüfung möchte das BAföG-Amt einen Leistungsnachweis bekommen.

Dein erstes Vollzeitstudium ist grundsätzlich förderungsfähig. Meistens wird auch der zweite Bildungsweg mit einem dranhängenden Studium gefördert. Eine Förderung des Masterstudiums ist dann möglich, wenn sie auf einem Bachelor aufbaut.

 

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Muss BAföG als Einkommen in die Steuererklärung?

Grundsätzlich handelt es sich bei den BAföG-Zahlungen um eine steuerfreie Förderung. Die Zahlungen sind also kein steuerpflichtiges Einkommen und müssen demnach nicht in die Steuererklärung rein. Also handelt es sich dabei um einen steuerfreien Bezug.

Als Student musst du grundsätzlich keine Steuererklärung abgeben, sofern du kein Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit hast. Hast du also neben dem BAföG nur einen Nebenjob, so musst du erst mal keine Steuererklärung abgeben. Eine Steuererklärung wird dann fällig, wenn dein Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit über den Grundfreibetrag liegt.

Auch wenn du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, ist es immer empfehlenswert, eine abzugeben. Unter Umständen kannst du einen Verlustvortrag machen und in den nächsten Jahren Steuern sparen.

 

Kann ich die BAföG-Rückzahlung von der Steuer absetzen?

Beginnst du nach dem Studium mit deiner ersten steuerpflichtigen Tätigkeit, so musst du mit den Rückzahlungen beginnen. Dann stellt sich oft die Frage, ob du die Zahlungen als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten von der Steuer absetzen kannst?

Die Antwort lautet Nein. Leider können die Rückzahlungen nicht von der Steuer abgesetzt werden, da es sich um ein zinsfreies Darlehen handelt. Grundsätzlich können nur die Zinsen bei Zahlungsrückstand für den ausstehenden Betrag von 6 Prozent abgesetzt werden.

 

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