Ferienjob: Muss ich Steuern zahlen?

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Ferienjob: Muss ich Steuern zahlen?

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Lesedauer: 3 Minuten

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Als Student oder Schüler möchtest du in den Ferien dein Taschengeld aufstocken und machst einen Ferienjob? Feine Sache! Jetzt fragst du dich aber bestimmt, ob du für deinen Ferienjob auch Steuern bezahlen musst? In diesem Beitrag beantworten wir dir diese und andere relevante Fragen rund ums Thema Ferienjob und Steuern.

 

Ist mein Lohn aus einem Ferienjob lohnsteuerpflichtig?

Ja, grundsätzlich ist dein Lohn aus einem Ferienjob lohnsteuerpflichtig. Allerdings bleibt der Zusatzverdienst bei Studierenden und Schülern meist „steuerfrei“. Dazu gehören Ferienjobs mit einem Verdienst von über 450 EUR (oder 520 EUR ab Oktober 2022). Diese bleiben sozialversicherungsfrei, sofern sie auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt sind.

Solltest du diese Grenzen überschreiten, so gilt dein Job als sozialversicherungspflichtig. Von deinem Bruttogehalt werden automatisch die Lohnsteuer und Sozialleistungen abgezogen.

Beachte, dass deine Einnahmen, die jährlich die Höhe des Grundfreibetrags (2022: 10.347 EUR) nicht überschreiten, steuerfrei sind. Die einbehaltene Lohnsteuer kannst du einfach mit einer Steuererklärung zurückholen.

 

Ab welchem Alter darf ich offiziell arbeiten?

Bist du jünger als 13 Jahre, so darfst du laut Jugendarbeitsschutzgesetz noch nicht arbeiten. Im Alter zwischen 13 und 15 Jahren darfst du täglich 2 Stunden zwischen 8 und 18 Uhr aushelfen. Dazu brauchst du allerdings eine Bestätigung deiner Eltern.

Für einen richtigen Ferienjob musst du mindestens 15 Jahre alt sein. Zwischen 15 und 17 Jahren darfst du in den Ferien maximal 20 Tage Vollzeit mit maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten. Die Arbeit soll zwischen 6 und 20 Uhr stattfinden, die Arbeit an Wochenenden ist untersagt. Eine Erlaubnis der Eltern ist nicht mehr gefragt.

Ab 18 Jahren bestehen keine Einschränkungen mehr.

Hier noch mal die Regelungen auf einem Blick:

 

Ferienjob Vorschriften und Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes

 

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Welche Grenzen solltest du beachten?

Familienversichert bleibst du, sofern dein monatliches Einkommen nicht die Grenze von 455 EUR überschreitet. Um weiterhin BAföG zu bekommen, darf dein Einkommen ebenfalls höchstens 450 EUR im Monat betragen. Denn bis 450 EUR giltst du als Minijobber. Ab 451 EUR ist deine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Lohnsteuer wird dabei erst ab ca. 1.020 EUR fällig. Handelt es sich dabei um einen Ferienjob, der obengenannte Regeln nicht verletzt, so kannst du dir die einbehaltene Lohnsteuer zurückholen.

 

Welche Angaben braucht dein Arbeitgeber für ein Ferienjob von dir?

Als Ferienjobber musst du dem Arbeitgeber folgende Informationen mitteilen:

  • Deine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Dein Geburtsdatum
  • Eine Auskunft darüber, ob es sich dabei um dein erstes Dienstverhältnis handelt

Von deinem Arbeitgeber wirst du anhand dieser Daten angemeldet. Die Daten werden elektronisch abgerufen. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirst du dann zeitnah wieder abgemeldet.

 

Hartz IV und Ferienjob

Bekommen deine Eltern Arbeitslosengeld II (Hartz IV), so kannst du in den Ferien bis zu 2.400 EUR dazuverdienen, ohne dass dein Verdienst auf Hartz IV angerechnet wird. Dabei gibt es einige Voraussetzungen: Du darfst dein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und darfst der Tätigkeit ausschließlich nur in den Ferien nachgehen.

 

 

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