Auslandssemester von der Steuer absetzen

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Auslandssemester von der Steuer absetzen

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Wer sich für ein Auslandssemester entscheidet, will die künftigen Karrierechancen verbessern. Auch die Kosten für ein Auslandssemester können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden. In diesem Beitrag mehr dazu.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Universität, an der du dein Auslandssemester machen möchtest, muss folgendes Kriterium erfüllen: Der Standort muss in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz, in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem anderen Land, für den die Berechtigung des akademischen Grades vorhanden ist. Der Abschluss an so einer Universität soll in Deutschland nachweisbar anerkannt werden. Zu solchen Ländern gehören beispielsweise Australien, Kanada, USA, Neuseeland und andere.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Universität in einem anderen Land anerkannt wird, solltest du entweder deine Studienbeauftragte oder beim für dich zuständigen Finanzamt nachfragen.

 

Welche Kosten kann ich bei einem Auslandssemester von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kannst du bei einem Auslandssemester tatsächlich mehr Kosten von der Steuer absetzen als im Inland. Dazu gehören beispielsweise:

 

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Erstes oder zweites Studium?

Genauso wie bei den Studienkosten im Inland wird auch hier die Unterscheidung zwischen einer Erstausbildung und einer Zweitausbildung getroffen.

Handelt es sich um die Erstausbildung, so kannst du die Kosten nur als Sonderausgaben bis 6.000 EUR jährlich von der Steuer absetzen.

Bei der zweiten Ausbildung kannst du die Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

 

Belege

An der Stelle ist wichtig zu erwähnen, dass die Finanzbehörde genauer prüft, ob ein Auslandssemester deine beruflichen Chancen verbessert. Damit dein Auslandsaufenthalt angerechnet wird, musst du als Vollzeitstudent an einer Uni eingeschrieben sein und auch im Ausland einen regulären Stundenplan fürs Semester vorweisen können.

Du solltest also auf jeden Fall Unterlagen wie Semesterstundenplan oder andere Bescheinigungen behalten.

Es ist außerdem ratsam, solche Belege wie Flugtickets oder den Mietvertrag für die Unterkunft zu behalten.

 

Verlustvortrag

Wenn du als Student kein oder nur geringes Einkommen hast, kannst du trotzdem deine studienbezogenen Ausgaben dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt vermerkt dann, dass du mehr Ausgaben als Einnahmen hattest und macht einen Verlustvortrag für dich. Später kannst du durch einen Verlustvortrag eine höhere Rückzahlung haben, sobald du in das Berufsleben einsteigst.

Ein Verlustvortrag ist allerdings nur in der Zweitausbildung möglich. Bist du also im Masterstudium oder machst deinen Bachelor, hast allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung, so kannst du den Verlustvortrag in deiner Steuererklärung angeben.

 

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