Steuerklasse 6: Das solltest du wissen!

Steuererklärung allgemein
Steuerklasse 6: Das solltest du wissen!

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Lesedauer: 3 Minuten

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Die Lohnsteuer wird automatisch von deinem Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt überführt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse. In diesem Beitrag erzählen wir dir mehr zum Thema Steuerklasse 6.

 

Steuerklassen in Deutschland

Grundsätzlich gibt es 6 Lohnsteuerklassen in Deutschland. In welche Steuerklasse du gehörst, hängt von deinem Arbeitsverhältnis, Familienstand und gegebenenfalls von der gewählten Kombination bei Ehepartnern.

  • Steuerklasse 1: für Singles (verwitwet, geschieden oder ledig)
  • Steuerklasse 2: für Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3: für verheiratete in Kombination mit Steuerklasse 5
  • Steuerklasse 4: Verheiratete mit ungefähr gleichem Einkommen
  • Steuerklasse 5: für verheiratete in Kombination mit Steuerklasse 3
  • Steuerklasse 6: für Arbeitnehmer mit Nebenjobs

Zusätzlich gibt es noch die Steuerklasse 0 für die Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland.

 

Steuerklasse 6

Hat ein Arbeitnehmer 2 Jobs, so werden ihm auch 2 Steuerklassen zugeteilt. Dabei wird deinem Hauptjob je nach deiner Familiensituation einer der Steuerklassen von 1 bis 5 vergeben. Bei deinem 2 Job bekommst du automatisch die Steuerklasse 6, sofern es sich um ein Job mit monatlichem Verdienst von über 520 EUR handelt. Verdienst du unter 520 EUR im Monat, so handelt es sich um ein Minijob. Ein Minijob wird pauschal besteuert, also brauchst du keine weitere Steuerklasse.

 

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Abzüge in der Steuerklasse 6

Folgende Abzüge gibt es in der Steuerklasse 6:

 

Freibeträge

Ob du Kinder hast oder verheiratet bist, spielt in der Steuerklasse 6 absolut keine Rolle. Den in der Steuerklasse 6 gibt es keine Freibeträge. Die Freibeträge werden auf deine Hauptbeschäftigung angewendet.

  • Grundfreibetrag: keins
  • Werbungskostenpauschale: keine
  • Sonderausgabenpauschbetrag: keins
  • Kinderfreibetrag: keins

 

Muss ich die Steuerklasse 6 beantragen?

Wenn du deinem Arbeitgeber vom Anfang an Bescheid gibst, dass es sich um eine weitere Tätigkeit neben deinem Hauptjob handelt, so musst du keinen Antrag stellen. Die Einstufung in die Lohnsteuerklasse 6 erfolgt automatisch.

 

Werde ich die Steuerklasse 6 auch in meinem Hauptjob haben?

Nein. Deine hauptberufliche Arbeitnehmertätigkeit wird je nach deinem Familienstand in eine der 5 Steuerklassen eingeteilt. So hättest du als Single die Steuerklasse 1 bei deinem Hauptjob und Steuerklasse 6 bei deinem Nebenjob.

Übst du nur ein Minijob aus, so bleibt dieser abgabenfrei.

 

Freiberufliche Tätigkeit im Nebenjob

Übst du eine freiberufliche Tätigkeit im Nebenjob aus, so wird dir nicht die Steuerklasse 6 zugeteilt. Für die Tätigkeit gilt dieselbe Steuerklasse, welche dir in deinem Hauptjob zugeteilt worden ist.

Verdienst du in deinem freiberuflichen Nebenjob weniger als 520 EUR im Monat (die Minijobgrenze), so musst du keine Lohnsteuer zahlen.

 

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