Steueränderungen 2023: Das solltest du wissen!

Steuererklärung allgemein
Steueränderungen 2023: Das solltest du wissen!

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Lesedauer: 3 Minuten

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Zum Jahreswechsel gab es zahlreiche Neuregelungen und Änderungen für Arbeitnehmer und Unternehmer, die man kennen sollte. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Steueränderungen 2023 für dich zusammen.

 

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag soll das steuerfreie Existenzminimum für alle gewähren. 2022 lag der jährliche Grundfreibetrag bei 10.347 EUR. Dieser wurde 2023 um 561 EUR erhöht und beträgt demnach 10.908 EUR.

Auch für 2024 ist bereits eine Anhebung geplant: Der Grundfreibetrag soll um 696 EUR angehoben werden und wird voraussichtlich 11.604 EUR betragen.

 

Arbeitnehmerpauschbetrag

Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag bzw. Werbungskostenpauschbetrag wird 2023 erhöht. Die Pauschale wurde bereits 2022 im Rahmen des ersten Entlastungspakets rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1.200 EUR erhöht. Nun kommt eine weitere Erhöhung um 30 EUR. Der Arbeitnehmerpauschbetrag liegt demnach 2023 bei 1.230 EUR.

 

Homeoffice-Regelungen

Auch wenn du kein häusliches Arbeitszimmer hast, kannst du auch 2023 von der Homeoffice-Pauschale profitieren. Gute Nachricht vorab: Statt bisher 120 Tagen Homeoffice kannst du jetzt bis zu 210 Tage steuerlich geltend machen. Außerdem kannst du ab 2023 6 EUR pro Tag ansetzen. Im Jahr sind das dann bis zu 1.260 EUR.

 

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Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag wird ab dem neuen Veranlagungsjahr 2023 auf 1.000 EUR erhöht (früher 801 EUR) für Alleinstehende. Für Ehegatten springen ab 2023 2.000 EUR raus statt ursprünglichen 1.602 EUR.

 

Änderungen für die Eltern

Ab dem 1. Januar 2023 wird das Kindergeld auf das 250 EUR (2022: 219 EUR) pro Kind erhöht. Auch der Kinderfreibetrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 8.548 EUR angehoben. Zum 1. Januar 2023 wird der Kinderfreibetrag um weitere 404 EUR erhöht und beträgt demnach 8.952 EUR. Außerdem ist zum 1. Januar 2024 eine weitere Erhöhung um 360 EUR geplant. Demnach soll der Kinderfreibetrag 2024 9.312 EUR betragen.

Auch die Alleinerziehenden können sich über mehr Geld freuen. Zum 1. Januar 2023 erhöht sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 EUR und beträgt demnach 4.260 EUR.

Der Ausbildungsfreibetrag wurde zum 1. Januar 2023 von 924 EUR auf 1.200 EUR angehoben.

 

Altersvorsorge

Nun können die Aufwendungen zur Altersvorsorge komplett steuerlich geltend gemacht werden. Demnach werden die abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen um 4 Prozentpunkte erhöht. Die Altersvorsorgeaufwendungen können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

 

Wirtschaft

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde bereits 2020 die Umsatzsteuer auf Getränke und Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent gesenkt. Die Maßnahme wurde ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Nun wurde die Frist aber auf den 31. Dezember 2023 verlängert.

Eine weitere wichtige Änderung wäre das neue Bürgergeld, dass Hartz-IV ersetzt.

 

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