Bürgergeld

Über die Jahre der Covid-19-Pandemie wurde bereits zahlreich über Entlastungen und Unterstützungen diskutiert. Auch im Hinblick der steigenden Energiekosten und Folgen des Ukrainekriegs sind weitere Entlastungen und Unterstützungshilfen entstanden. Dabei wurde u.a. das Bürgergeld häufig in den Fokus gestellt. Wir erklären dir, was das Bürgergeld ist.

 

Was ist das Bürgergeld?

Am 01. Januar 2023 tritt das Bürgergeld in Deutschland in Kraft und löst das Arbeitslosengeld II ab. Mit diesem Bürgergeld wurde eine Sozialreform durch die Bundesregierung umgesetzt. Das Ziel mit diesem Bürgergeld ist es, dass die staatliche Unterstützung sowohl zielgerichteter als auch unbürokratisch und den bürgernäher sein soll. Dadurch soll die Grundsicherung der Menschen geschützt werden, wodurch sie auch an den Arbeitsmarkt angepasst werden soll. Im Fokus steht, dass dadurch die Arbeitsmarktchancen durch die Berufsausbildung und Qualifizierung verbessert werden soll. Es werden im ersten Jahr Karenzzeiten für Vermögen und Wohnung festgelegt, damit der Fokus der Arbeitssuchenden auf die Arbeitssuche liegt.

 

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Laut dem Gesetzesentwurf zum Bürgergeld vom 10. November 2022 wird der Regelsatz bei 502 EUR liegen. Dieser bezieht sich auf Alleinstehende. Zuvor war der Regelsatz 53 EUR im Monat geringer. Bei Ehepartner oder Partner einer Lebensgemeinschaft liegt der Regelsatz bei 451 EUR. Anders sieht das bei Kindern aus. Bei Kindern, die zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, beträgt der Regelsatz für das Bürgergeld 420 EUR. Bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren liegt er bei 348 EUR und bei Kindern unter 5 liegt er bei 318 EUR.

 

Wann wird das Bürgergeld 2023 ausgezahlt?

Du kannst mit dem Bürgergeld des Monats bereits am letzten Werktag des Vormonats rechnen. Das bedeutet, dass du das Bürgergeld für Februar 2023 am 31. Januar 2023 erhältst.

 

Welche Neuerungen bringt das Bürgergeld?

Die sogenannten Karenzzeiten stellen eine Erneuerung durch das Bürgergeld dar. Das bedeutet, dass die Kosten für die Unterkunft beispielsweise in kompletter Höhe übernommen werden. Die Heizkosten werden ebenfalls in angemessener Höhe anerkannt. Zudem darfst du in der Karenzzeit auch dein Erspartes behalten, wenn du auf Bürgergeld angewiesen bist. Erst an einem Vermögen von über 40.000 EUR kann das Vermögen angetastet werden und ab 15.000 EUR für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft. Zudem darfst du auch mehr deines Einkommens behalten, wenn du zwischen 520 und 1.000 EUR verdienst, da der Freibetrag auf 30 Prozent erhöht wurde. Die Freibeträge für Auszubildende und Studenten sowie Schüler haben sich ebenfalls angepasst. Ein Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, damit die berufliche Weiterbildung unterstützt wird.

 

Wann hast du Anspruch auf Bürgergeld?

Du hast dann Anspruch auf Bürgergeld, wenn eine Bedürftigkeit besteht und du grundsätzlich erwerbsfähig bist. In der Regel auch, wenn es sich um einen Anschluss an das Arbeitslosengeld I handelt.

 

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