Entlastung wegen Inflation: Wem stehen fast 500 EUR zu?

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Entlastung wegen Inflation: Wem stehen fast 500 EUR zu?

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Lesedauer: 3 Minuten

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Die Inflation wird von Tag zu Tag immer höher. Die Kosten werden bemerkbar höher und nicht alle Bürger können weiterhin standhalten. Der Wert des Ersparten nimmt rasant ab. Um die Situation zu entschärfen, soll jeder zweite Bürger durch das Inflationsausgleichgesetz entlastet werden.

 

Inflation – Was ist das?

Wenn man von der Inflation spricht, so spricht man von einer Preissteigerung oder Teuerung. Es handelt sich also um stetigen Preisanstieg der Volkswirtschaft. Dein Geld verliert also an Wert. Du kannst für dein Geld weniger kaufen als früher.

Im Juli dieses Jahres lag die Inflationsrate in Deutschland bei 7 Prozent. Eine „normale“ Inflationsrate sollte 2 Prozent betragen.

 

Inflationsausgleichsgesetz

Um durch die kalte Progression entstandene Steuererhöhungen zu dämpfen, wurde ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Die Steuerlast rund 48 Millionen Bürger soll an die Inflation angepasst werden. Dabei sollen außerdem die Familien eine steuerliche Unterstützung erhalten.

Bürger mit einem besonders hohen Einkommen, die also den sogenannten Reichensteuersatz von 45 Prozent abführen müssen, sind von bei der Entlastung ausgenommen.

 

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Mehr Kindergeld und höherer Grundfreibetrag

Um der Inflation entgegenzuwirken, sollen beispielsweise das Kindergeld und der Grundfreibetrag erhöht werden.

Das Kindergeld soll ab 2024 für das erste, zweite und dritte Kind 233 EUR betragen. Für das vierte und jedes weitere Kind stehen dir 250 EUR zu.

Auch der Kinderfreibetrag soll schrittweise zwischen 2022 und 2024 um 264 EUR erhöht werden. Zum 1. Januar 2024 soll der Kinderfreibetrag für jedes Elternteil bei 2.994 EUR liegen.

Zudem wird der Unterhalthöchstbetrag von 9.984 auf 10.347 EUR angehoben.

Auch beim Grundfreibetrag ist eine Anhebung geplant: 2023 soll der Grundfreibetrag 10.632 EUR betragen, 2024 – 10.932 EUR.

 

Ausgleich der kalten Progression

Um die Inflationsfolgen auszugleichen, wurden die Tarifeckwerte verschoben. Aktuell beginnt die Spitzensteuer ab 58.597 EUR, 2023 soll diese ab 61.972 EUR beginnen. 2024 soll sie bei 63.515 EUR beginnen.

Durch den Ausgleich der kalten Progression sollen Arbeitnehmer 192 EUR mehr zur Verfügung haben, ohne dass sich ihr Einkommen ändert.

Hier noch mal die Tabelle zum Ausgleich der kalten Progression:

 

Ausgleich der kalten Progression

 

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