Leasingrate als Selbständiger von der Steuer absetzen

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Leasingrate als Selbständiger von der Steuer absetzen

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Lesedauer: 4 Minuten

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Möchtest du als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler deine Leasingrate bei einem Gewerbeleasing von der Steuer absetzen? Dann kannst du mit steuerlichen Vorteilen rechnen! In vielen Fällen ist Leasing tatsächlich vorteilhafter als der Kauf des Neuwagens.

 

Wann kann ich die Leasingrate absetzen?

Möchtest du deine Leasingrate bei einem Gewerbeleasing von der Steuer absetzen? Dann brauchst du erst mal einen Vertrag mit dem Leasinganbieter. Übrigens, du kannst nicht nur deinen Firmenwagen, sondern jede andere Sonderzahlung steuerlich geltend machen.

Bei dem Fahrzeug ist es wichtig, ob und in welchem Umfang dieser beruflich genutzt wird. Die Privatnutzung des Fahrzeugs müssen Freiberufler und Selbständige als Betriebseinnahmen verbuchen.

Nutzt du das Fahrzeug auch privat und führst kein Fahrtenbuch, so musst du die 1-Prozent-Regelung beachten. Eine Ausnahme hierbei wären Plug-in-Hybridfahrzeuge und Elektrofahrzeuge. Hast du dein Fahrzeug zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 geleast oder gekauft, so genießt du Steuererleichterungen. Der geldwerte Vorteil wird in dem Fall nur zur Hälfte des Listenpreises verbucht.

 

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1-Prozent-Regelung

Nutzt du dein Firmenwagen auch für private Zwecke, so entsteht für dich ein Vorteil gegenüber den anderen Arbeitnehmern. Dieser Vorteil muss selbstverständlich versteuert werden.

Dabei wird oft die 1-Prozent-Regelung bzw. Listenpreismethode eingesetzt. Dabei wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs bei der Berechnung deiner Einkommensteuer zu deinem monatlichen Gehalt hinzugerechnet. So wird dein Bruttogehalt und somit dein Steuersatz durch die Steuerprogression erhöht.

Wie bereits erwähnt, wird hier für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 geleast oder gekauft wurden, nur der halbe Listenpreis angesetzt. Bei reinen Elektrofahrzeugen, die seit dem 1. Januar 2020 gekauft oder geleast wurden, gilt sogar eine 0,25-Prozent-Regelung.

 

Gewerbliches Leasing

Als Unternehmer, Freiberuflicher oder Selbständiger ist das Leasing für dich besonders lukrativ. Nutzt du das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke, so können die Kosten bis zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

Die durchschnittliche Monatsrate für ein Leasingfahrzeug liegt bei 252 EUR. Diese kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

 

Vor allem für den Arbeitsweg ist ein Auto notwendig. Dieses muss allerdings zunächst finanziert werden. Alternativ zum Leasing kannst du auch einen Autokredit in Anspruch nehmen. Die Bank of Scotland kann dir dabei helfen. Sie ist eine der größten Banken der Welt! Durch die Onlinebank kannst du von den attraktiven und vor allem transparenten Konditionen mit guten Zinsen profitieren. Der übersichtliche Service-Bereich der Bank of Scotland bietet dir eine einfache und sichere Handhabung. Erhalte einen Autokredit mit günstigen Zinsen und guten Konditionen, sodass du sowohl einen Neu- als auch einen Gebrauchtwagen finanzieren kannst.
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Leasing oder Kauf des Neuwagens?

Ob sich für dich das Leasing oder der Kauf eines Neuwagens mehr rentiert, hängt von deiner individuellen Situation ab. Der Kauf des Neuwagens kann ein Loch in dein Kapital reißen, deshalb könnte Leasing eine gute Alternative sein. Beim Kauf profitierst du erst in den folgenden Jahren, wobei die Leasingrate in dem Monat abgesetzt werden kann, in dem sie angefallen ist.

 

Kann ich meine privaten Leasingkosten steuerlich geltend machen?

Nein, leider ist das nicht möglich. Nutzt du allerdings dein Leasingfahrzeug, um in die Arbeit zu kommen oder wird dieser bei Dienstfahrten eingesetzt, so kannst du die Entfernungspauschale in deine Steuererklärung angeben. Außerdem kannst du einen Teil der Kosten für deine Kfz-Versicherung geltend machen.

 

 

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