Steuerprogression

Jedes Jahr aufs Neue muss die Einkommensteuer bis zur Abgabefrist ans Finanzamt übermittelt werden. Bist du nicht zur Abgabe verpflichtet, scheint sich der Aufwand und die Angst, etwas falsch zu machen, nicht zu lohnen. Das ist allerdings nicht der Fall. Durch die Abgabe einer Steuererklärung kannst du dir Steuern sparen. Die Abgabe der Steuererklärung muss dir keine Angst machen. Im Gegenteil, du hast die Möglichkeit, einiges abzusetzen. Die Steuerprogression hilft dabei das Steuerzahlen fair zu gestalten. Wir erklären es dir hier!

 

Was ist die Steuerprogression?

Viele denken, dass die Steuerlast zu hoch ist. In Deutschland herrscht eine Steuerprogression, durch die jeder Arbeitgeber fair behandelt werden soll. Demnach musst du weniger Steuern bezahlen, wenn du weniger verdienst. Gleichzeitig musst du auch mehr Steuern zahlen, wenn du mehr verdienst. Zudem ist es wichtig, dass das Existenzminimum sichergestellt wird. Aus diesem Grund wurde der Grundfreibetrag eingeführt. Diese bleibt immer steuerfrei. Das Prinzip der Steuerprogression ist, dass jeder Steuerzahler den Beitrag leistet, den er leisten kann, damit die Verteilung gerecht ist.

 

Wozu dienen die Steuereinnahmen?

Steuern ist für viele zunächst ein unangenehmes Thema. Wer will schon gerne etwas vom eigenen Arbeitslohn abgeben, wenn man kaum etwas rausbekommt? Doch tatsächlich profitiert jeder von den Steuereinnahmen. Dadurch kann der Staat die Staatsausgaben finanzieren. Die Steuern fließen demnach in Kindergärten, Schulen und Straßenbauten. Auch Lehrer und Polizisten werden von den Steuern bezahlt.

 

Wie funktioniert es?

Du weißt bereits, dass du einige Ausgaben von der Steuer absetzen kannst. Von deinem Jahresbrutto werden beispielsweise Ausgaben wie Werbungskosten abgezogen. Zudem werden die Freibeträge abgezogen, die für dich infrage kommen. Dadurch berechnet sich das zu versteuernde Einkommen.

Der Grundfreibetrag bleibt bei jedem Steuerpflichtigen steuerfrei (2022: 10.347 EUR). Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter diesem Freibetrag, so musst du demnach keine Steuern bezahlen, da dein Einkommen in der Tarifzone 1 liegt. Da dieser Betrag allerdings immer steuerfrei bleibt, fällt der Steuersatz lediglich auf jeden weiteren Euro über diesen Betrag an. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen also bei 10.348 EUR, musst du nur 1 Euro mit dem Einstiegssteuersatz der Tarifzone 2 versteuern.

Neben dieser Tarifzone gibt es vier weitere. Je nachdem, welche Tarifzone angewendet wird, ändert sich dein Steuersatz. Das bedeutet, dass du bei einer Gehaltserhöhung beispielsweise auch einen höheren Steuersatz haben kannst.

Die Tarifzone 2 und 3 zeichnen sich dadurch aus, dass die Steuersätze stufenweise ansteigen und gerecht aufgeteilt werden. Die Steuersätze steigen allerdings nicht bis 100 Prozent an. Hier kommt dann der Spitzensteuersatz von 42 Prozent und die Reichensteuer von 45 Prozent ins Spiel. Das bedeutet, dass der höchste Steuersatz bei 45 Prozent liegt.

 

Welche Tarifzonen gibt es?

Es gibt insgesamt fünf Tarifzonen.

  • Tarifzone 1: Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter 10.347 EUR, so fallen keine Steuern an, weswegen diese Tarifzone auch Nullzone genannt wird.
  • Tarifzone 2: Sollte dein zu versteuerndes Einkommen zwischen 10.348 EUR und 14.926 EUR liegen, so gilt die Tarifzone 2. Es gibt allerdings keinen einheitlichen Steuersatz, da die Steuer gerecht aufgeteilt werden muss. Diese Zone wird auch die untere Progressionszone genannt. Der Steuersatz steigt von 14 bis 23,97 Prozent stufenweise an.
  • Tarifzone 3: Die Tarifzone 3 wird auch obere Progressionszone genannt. Wenn dein Einkommen zwischen 14.927 EUR und 58.596 EUR liegt, werden die Steuersätze dieser Tarifzone angewendet. Auch hier steigen die Steuersätze von 23,97 bis 42 Prozent an, um die Steuerlast gerecht zu verteilen.
  • Tarifzone 4: Die Tarifzone 4 wird auch Proportionalzone 1 genannt. Anders als bei der Tarifzone 2 und 3 bleibt hier der Steuersatz konstant bei 42 Prozent. Der Spitzensteuersatz wird angewendet, wenn das zu versteuernde Einkommen zwischen 58.597 EUR und 277.825 EUR liegt.
  • Tarifzone 5: Bei der Proportionalzone 2 wird der Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent konstant angewendet, wenn das Einkommen über 277.826 EUR liegt.

 

Steuerprogression

 

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