Fahrtenbuch

Du kannst einiges steuerlich absetzen, beispielsweise auch berufliche Fahrten. Wie du aber auch weißt, kannst du deinen Dienstwagen für private Fahrten nutzen. Die Frage ist dann allerdings, wie du die berufsbedingten Fahrten steuerlich absetzen kannst, wenn du für die privaten Steuern zahlen musst. Hierfür wurden zwei Methoden zur Erfassung entwickelt. Einerseits gibt es die Ein-Prozent-Regel und andererseits gibt es das Fahrtenbuch. Was das ist und wie du das Fahrtenbuch verwendest, erklären wir dir hier.

 

Wie funktioniert das Fahrtenbuch?

Grundsätzlich wird das Fahrtenbuch zur Erfassung deiner privaten und deiner beruflichen Fahrten verwendet. Auf die privaten Fahrten musst du Lohnsteuern zahlen, während du für berufsbedingte Fahrten eine Steuererleichterung bekommst. Somit ist es wichtig, dass der Zweck deiner Fahrt erfasst wird.

 

Wie kannst du ein Fahrtenbuch richtig führen?

Das Einkommensteuergesetz besagt, dass du keine nachträglichen Änderungen durchführen darfst. Das bedeutet, dass du sämtliche Fahrten in geschlossener Form und vor allem zeitnah in deinem Fahrtenbuch erfassen musst. Der Gesetzgeber möchte damit ausschließen, dass du je nachdem welche steuerlichen Vorteile sich für dich ergeben, das Fahrtenbuch ändern kannst.

Auch wichtig ist, dass du deine Fahrten im Fahrtenbuch nicht mit Bleistift eintragen darfst. Durch den Bleistift würde eine nachträgliche Änderung möglich sein. Grundsätzlich solltest du darauf achten, dass dein Fahrtenbuch nicht in einer Form erstellt wird, die leicht manipulierbar ist. Das Finanzamt akzeptiert beispielsweise auch keine Excel-Tabelle.

Das Fahrtenbuch muss von dir ununterbrochen im ganzen Jahr geführt werden. So müssen sämtliche Fahrten auch chronologisch aufgeführt werden. Wenn du dies nicht beachtest, kann dein Fahrtenbuch nicht vom Finanzamt akzeptiert werden. Wir empfehlen dir, jede einzelne Fahrt genau und direkt nach deiner Ankunft zu dokumentieren.

 

Was ist, wenn du dein Fahrtenbuch nicht richtig führst?

Sollten Anforderungen des Finanzamts nicht erfüllt werden, so werden diese Fahrtenbücher meistens abgelehnt. In diesem Fall würde die Ein-Prozent-Regel Anwendung finden.

Wenn du dein privates Fahrzeug für eine Dienstfahrt verwendest, so kannst du 30 Cent pro Kilometer berechnen. Ohne anerkanntes Fahrtenbuch sowie ohne Belege und Rechnungen ist es möglich, dass du keine Fahrtkosten absetzen darfst.

 

Welche Fahrten müssen ins Fahrtenbuch?

Zumeist steht dir auch ein Verpflegungspauschbetrag zu, wenn du im Auftrag deines/deiner Arbeitgeber*in unterwegs bist. Aus diesem Grund sind einige Informationen notwendig. Zu diesen Informationen zählen:

  • Datum
  • Konkretes Reiseziel
  • Reisezweck
  • Kilometerstand nach der Fahrt
  • Abfahrts- und Rückkehrzeiten

Neben diesen Fahrten musst du auch deine Fahrt zwischen deiner ersten Tätigkeitsstätte und deiner Wohnung angeben.

Du musst für die private Nutzung des Dienstwagens nur die gefahrenen Kilometer angeben.

Bei fehlenden Angaben im Fahrtenbuch sind zusätzliche Dokumente kein Ersatz.

 

Eignet sich ein Fahrtenbuch für dich?

Du kannst dich prinzipiell zwischen der Fahrtenbuchmethode und der Ein-Prozent-Regel entscheiden. Hierfür solltest du dir überlegen, ob sich ein Fahrtenbuch rechnen würde. Bei vielen berufsbedingten Fahrten lohnt sich das Fahrtenbuch. Hier ist nicht der lange Weg von deiner ersten Berufsstätte und deiner Wohnung gemeint, sondern berufsbedingte Fahrten zu Filialen, Baustellen und Kunden.

Eine weitere Überlegung ist, wie hoch die Gesamtkosten deines Firmenwagens sind. Einige Firmenwagen sind bereits vollständig abgeschrieben oder Gebrauchtwagen. In diesem Fall ist das Fahrtenbuch sinnvoll. Auch wenn du die Kosten für Benzin zahlst oder eine Zuzahlung zur Anschaffung geleistet hast, so empfiehlt sich die Fahrtenbuchmethode.

Generell gilt, je niedriger die Gesamtkosten deines Firmenwagens sind, umso mehr lohnt sich das Fahrtenbuch.

Die Fahrtenbuchmethode empfiehlt sich für die berufliche Nutzung eines privaten Wagens nur, wenn das Auto sehr teuer in Unterhalt und Anschaffung ist, weswegen dein Kilometer-Kostensatz über 30 Cent pro Kilometer liegen würde.

 

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