Leasingfahrzeug

Ein Fahrzeug wird für deine berufliche Laufbahn früher oder später wichtig. Dabei ist es meistens nicht nur der Weg zur Arbeitsstelle, sondern auch Dienstreisen und andere beruflichen Tätigkeiten. Zwar werden die öffentlichen Verkehrsmittel immer weiter ausgebaut, doch bei vielen Berufen ist ein eigenes Fahrzeug notwendig. Um nicht gleich ein Auto zu kaufen, ist Leasing eine attraktive Variante. Was bei einem Leasingfahrzeug zu beachten ist, erklären wir dir hier.

 

Was ist ein Leasingfahrzeug?

Du kannst ein Fahrzeug durch einen Barkauf erwerben oder es leasen. Auch eine Finanzierung ist eine Option. Dabei ist zu beachten, dass du beim Leasing das Auto nicht kaufst und du somit kein Eigentümer bist. Beim Leasing wird vorab eine Vertragslaufzeit festgelegt. Ist diese beendet, so musst du das Auto zurückgeben. In der Regel kannst du dir das Leasing wie die Miete vorstellen. Du bezahlst eine Leasingrate im Monat und kannst es deswegen nutzen.

 

Was kostet dich das Leasing?

Du schließt mit dem Leasinggeber einen Vertrag ab. Dabei werden auch die monatliche Rate und die Vertragslaufzeit festgelegt. Wie hoch die Rate dann tatsächlich ist, hängt von bestimmten Automerkmalen ab:

  • Automarke
  • Automodell
  • Neupreis
  • Ausstattung

Neben der Leasingrate kann auch eine Anzahlung von bis zu 10 Prozent des Kaufpreises anfallen. Die Leasingrate ist im Gegensatz zur Finanzierung keine Tilgung, sondern eine Nutzungsgebühr.

 

Was ist beim Leasingfahrzeug zu beachten?

In der Regel musst du dich an die Vertragslaufzeit halten, dass eine frühzeitige Kündigung in der Regel ausgeschlossen ist. Du solltest immer bedenken, dass du nicht der Eigentümer des Leasingfahrzeugs bist. Aus diesem Grund wird die Zulassungsbescheinigung Teil II und der Fahrzeugbrief vom Leasinggeber aufbewahrt. Du bekommst dann als Leasingnehmer den Fahrzeugschein. Zudem bist du für das Auto verantwortlich. Das bedeutet, dass du dich um die Reparaturen, Wartungen, Versicherungen sowie um Reifenwechsel und Kfz-Steuer kümmern musst.

 

Kannst du die Leasingraten steuerlich geltend machen?

Handelt es sich um das Gewerbeleasing, so sind die Leasingraten absetzbar. Für Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibenden ist es ein Steuervorteil, dass die Raten zu den Betriebsausgaben gezählt werden. Fallen Sonderzahlungen an, so können diese ebenfalls geltend gemacht werden. Der Leasingvertrag ist hierbei sehr wichtig.

 

Kannst du das Leasingfahrzeug auch privat nutzen?

Du kannst bei einem Leasing für private Zwecke die Raten nicht steuerlich geltend machen, da es sich um Privatvergnügen handelt.

 

Musst du die private Nutzung versteuern?

Du weißt, dass du ein Dienstwagen auch privat nutzen könntest. Diese Privatnutzung ist ein geldwerter Vorteil und wird den Betriebseinnahmen zugeordnet. Um diese private Nutzung zu ermitteln, kannst du sowohl die Fahrtenbuchmethode oder die 1 Prozent-Regelung verwenden.

 

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