Urlaub von der Steuer absetzen: Geht das?

Dienstreise
Urlaub von der Steuer absetzen: Geht das?

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Lesedauer: 3 Minuten

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Ob du ans Meer oder in die Berge fährst, eins ist klar: Urlaub kostet viel Geld. Leider sind die Urlaubskosten grundsätzlich nicht absetzbar. Doch jede Regel hat Ausnahmen. In diesem Beitrag erzählen wir dir, unter welchen Voraussetzungen du dein Urlaub absetzen kannst.

 

Beruflich veranlasste Reisen

Ein privater Urlaub lässt sich leider nicht von der Steuer absetzen. Bist du beruflich unterwegs und kombinierst die beruflich veranlasste Reise mit deiner privaten Auszeit, so sieht es schon ganz anders aus. Gehst du die Sache richtig an, so kannst du Teile deiner Reise geltend machen.

 

Geschäftsreisen

Liegt eine Reise aus beruflichen Gründen vor, bei der es sich um eine betrieblich veranlasste Aktivität außerhalb deines Wohnorts handelt, so geht man nach deutschem Steuerrecht von einer Dienstreise aus.

Zu den typischen Geschäftsreisen gehören beispielsweise:

  • Geschäftliche Treffen mit Kunden
  • Messen, Konferenzen oder Tagungen
  • Informationsveranstaltungen
  • Projektarbeiten
  • Forschungsaufträge etc.

 

Reine Bildungsreisen werden dabei nicht anerkannt.

 

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Welche Ausgaben kannst du dabei geltend machen?

Folgende Kosten lassen sich absetzen:

 

Diese Kosten kannst du natürlich nur dann absetzen, wenn du diese auch selbst getragen hast.

Alle Tätigkeiten, die du bei deiner Dienstreise ausübst, müssen genau dokumentiert werden. Besuchst du also einen Kunden an einem eher ungewöhnlichen Ort, so solltest du dir auf jeden Fall eine Bestätigung des Kunden einholen. Hast du Tagungsunterlagen oder ein Reiseprogramm, so leg diese lieber dem Finanzamt gleich vor.

 

Wie kombiniere ich die Dienstreise und private Reise richtig? Wie viele Tage Urlaub kann ich machen?

Bei der Kombination aus beruflichen und privaten Reisekosten handelt es sich um sogenannte gemischte Reisekosten. Deine dienstlichen Aufwendungen kannst du als Betriebskosten geltend machen. Wie bereits erwähnt, brauchst du sämtliche Nachweise, um diese Kosten ansetzen zu können.

Damit das Finanzamt die Kosten übernimmt, muss deine berufliche Pflicht mehr als 10 Prozent der Reisezeit betragen. Bist du 14 Tage unterwegs, so solltest du mindestens 2 bis 3 volle Arbeitstage einlegen.

Nutzt du maximal 10 Prozent deiner Reise für private Tätigkeiten, so kannst du Vergünstigungen vom Finanzamt in Anspruch nehmen. Bist du also wieder 14 Tage unterwegs und nimmst dir dabei 1 Tag frei, so kannst du den vollen Abzug abrechnen.

 

Können auch Kosten für Mitreisende abgesetzt werden?

Nehmen mehrere Leute an der Reise teil, so kannst du grundsätzlich deine beruflichen Aufwendungen geltend machen. Die Kosten für Mitreisende müssen also in der Regel selbst getragen werden. Von der Regelung sind allerdings Reisen ausgenommen, die im Rahmen einer Beamtentätigkeit stattfinden.

 

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