Arbeitswege

Wenn du in Unternehmen arbeitest, so hast du eigentlich immer einen Arbeitsweg. Du wohnst schließlich nicht in deinem Unternehmen. Aus diesem Grund musst du deine Arbeitswege so gut wie jeden Tag auf dich nehmen. Spritkosten, Kosten für Tickets und Parkgebühren werden somit fällig. Doch keine Sorge, du kannst einige Kosten von deiner Steuer absetzen. Was du alles absetzen kannst, erfährst du hier.

 

Wie kannst du deine Arbeitswege geltend machen?

Jede*r Steuerzahler*in erfreut sich am Gebrauch von Pauschalen. Du musst keine Belege sammeln und abgeben. Außerdem bleibt die Pauschale auch gleich, selbst wenn du geringere Kosten hast. Du kannst dich also freuen, denn auch für deine Arbeitswege gibt es eine Pauschale. Die sogenannte Entfernungspauschale oder auch Pendlerpauschale hilft dir, deine Arbeitswege geltend zu machen. Es gibt aber auch Bedingungen zur Anwendung dieser Pauschale.

Du kannst sie nur an den Tagen verwenden, an denen du gearbeitet hast. Wenn du also nur an manchen Wochentagen arbeitest, so kannst du sie nur an denen anwenden. Das ist meistens bei Teilzeitjobs der Fall.

Außerdem solltest du beachten, dass du die Pauschale nur auf den einfachen Weg anwenden kannst. Sollte also dein Weg zur Arbeitsstätte 10 Kilometer betragen, so kannst du nur diese 10 Kilometer ansetzen, der Heimweg wird außenvorgelassen. Für das Finanzamt wird der kürzeste Weg berücksichtigt. Wenn diese kürzere Strecke allerdings verkehrsungünstiger ist, dann kann auch eine längere Strecke verwendet werden.

Natürlich musst du nicht mit dem Auto zur Arbeit kommen, um die Entfernungspauschale ansetzen zu können. Es ist dafür irrelevant, welches Verkehrsmittel du für den Arbeitsweg verwendest. Wenn du also mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst, kannst du auch hier die Pendlerpauschale verwenden. In diesem Fall kannst du allerdings auch deine tatsächlichen Kosten wie die für das Ticket absetzen. Flugtickets werden allerdings nicht berücksichtigt.

 

Wie viele Arbeitstage darfst du ansetzen?

Wie bereits erwähnt, kannst du nur diejenigen Arbeitstage absetzen, an denen du tatsächlich gearbeitet hast. Pauschal lässt sich allerdings keine genaue Zahl an Arbeitstagen festlegen, die du angeben kannst. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche gesetzliche Feiertage.

Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass du in Deutschland zwischen 247 und 255 Arbeitstage hast. Doch du solltest aufpassen, denn das Finanzamt erkennt nur die Tage an, an denen du auch wirklich gearbeitet hast. Das bedeutet auch, dass du nicht nur Urlaubstage, Feiertage und das Wochenende abziehen musst, sondern auch sämtliche anderen Fehltage wie Krankheitstage und Ausflüge mit dem Betrieb.

Du fragst dich wahrscheinlich, was jetzt durch das Angebot von Homeoffice geändert wurde. Seit der Covid-19-Pandemie wurde Homeoffice alltäglicher. Durch die Homeoffice-Pauschale sollten sämtliche Kosten für Homeoffice abgedeckt werden. Demzufolge musst du für die Berechnung deiner Arbeitstage auch die Tage abziehen, an denen du von zu Hause gearbeitet hast.

Nun stellt sich die Frage, was passiert, wenn du mehr oder weniger Arbeitstage in deiner Steuererklärung angegeben hast. Damit du deine Arbeitswege steuerlich absetzen kannst, solltest du zunächst korrekte Angaben vermitteln. Solltest du allerdings viele Arztrechnungen und Fortbildungskosten absetzen, so sollten diese Tage auch nicht als Arbeitstage angegeben werden. Das Finanzamt kann Nachweise für deine Arbeitstage fordern. Wenn du allerdings weniger Arbeitstage angibst, so ist deine Entfernungspauschale geringer und du setzt nicht alle Kosten deiner Arbeitswege ab.

 

Wie berechnest du die Entfernungspauschale?

Zunächst solltest du bedenken, dass du nur die einfache Strecke betrachten kannst. Dein Heimweg wird nicht berücksichtigt. Du kannst dann 30 Cent pro gefahrene Kilometer absetzen. Um allerdings von der Entfernungspauschale Gebrauch zu machen, musst du eine Steuererklärung erstellen. Seit 2021 gilt nun eine andere Regelung. Bis zu 21 Kilometer verändert sich nichts an deiner Pendlerpauschale. Ab dem 21. Kilometer kannst du nun statt 30 Cent pro Kilometer 35 Cent pro Kilometer ansetzen. Du kannst allerdings auch nicht beliebig viel ansetzen. Die Höchstgrenze pro Kalenderjahr für die Entfernungspauschale liegt bei 4.500 EUR.

 

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