Grundsteuererklärung für Privateigentum

Grundsteuererklärung
Grundsteuererklärung für Privateigentum

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Lesedauer: 3 Minuten

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Die Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 fällig. Jetzt steht den Immobilienbesitzern eine vereinfachte Version der Grundsteuererklärung, eine sogenannte „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zur Verfügung.

 

Grundsteuerreform

Eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und Städte ist nach wie vor die Grundsteuer. Diese Einnahmen finanzieren zahlreiche wichtige Projekte wie Sanierung der Schulen, Ausbau und Erhaltung der Infrastruktur usw.

Die bisherige Rechtslage zur Bewertung von Grundstücken wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Einheitswerte sollen durch neue Regelungen mit der Grundsteuerreform aus dem Jahr 2019 ersetzt werden.

Für die Neubewertung wurde ein Bundesmodell entworfen. Die Bundesländer dürfen allerdings vom Bundesgesetz abweichen. Das gilt allerdings nur im Bereich des Grundvermögens. Bei der Land- und Forstwirtschaft müssen sich Bundesländer an das Bundesmodell halten.

 

Grundsteuererklärung über ELSTER abgeben

Unabhängig vom Bundesland musst du als Grund- oder Immobilienbesitzer deine Grundsteuererklärung spätestens bis zum 31. Oktober 2022 bei der zuständigen Finanzbehörde abgeben.

Die Grundsteuererklärung muss elektronisch abgegeben werden. Dies kannst du seit dem 1. Juli 2022 kostenlos über „Mein ELSTER“ machen. Dafür brauchst du ein Benutzerkonto. Hast du schon ein Konto, so brauchst du für die Grundsteuererklärung kein neues Konto.

 

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Grundsteuererklärung für Privateigentum

Aufgrund der Grundsteuerreform müssen circa 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Viele Objekte sind Ein- oder Zweifamilienhäuser, unbebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen von Privateigentümern.

Bundesministerium der Finanzen und DigitalService GmbH des Bundes haben eine vereinfachte elektronische Möglichkeit zur Übermittlung der Grundsteuererklärung entwickelt, eine sogenannte „Grundsteuererklärung für Privateigentum“.

Seit Anfang Juli ist ein weiteres Portal für die Abgabe der Grundsteuererklärung für Privateigentümer verfügbar. Dort kannst du als Eigentümer eine vereinfachte Übermittlung deiner Grundwerte verwenden. Für die Abgabe der Grundsteuererklärung über das Portal ist kein ELSTER-Zertifikat nötig.

 

Welche Bundesländer machen mit?

Leider machen nicht alle Bundesländer bei der vereinfachten „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ mit. Dazu gehören 11 Bundesländer, die am einheitlichen Bundesmodell teilnehmen:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

 

Grundsteuererklärung mit steuermachen abgeben

Natürlich kannst du deine Grundsteuererklärung selbst mithilfe von ELSTER oder Grundsteuererklärung für Privateigentum-Portals erledigen. Möchtest du dir aber den ganzen Stress sparen, so kannst du deine Grundsteuererklärung ganz einfach und günstig bei steuermachen beauftragen. Hole dir jetzt professionelle Hilfe von deinem Steuerexperten. Die Abgabe der Grundsteuererklärung über steuermachen ist schnell und einfach!

 

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