Erststudium steuerlich absetzen: Geht das?

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Erststudium steuerlich absetzen: Geht das?

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Lesedauer: 2 Minuten

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Ein Studium stellt nicht nur eine geistige, sondern auch finanzielle Herausforderung dar. Wenn du im Erststudium bist, ist es teilweise nicht so einfach die Kosten von der Steuer absetzen. Wie das geht und was du dabei beachten sollst, erzählen wir dir hier.

 

Wann kann dein Erststudium abgesetzt werden?

Die Studienkosten kannst du oft als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dafür wird ein sogenannter Verlustvortrag gemacht. Die Verluste werden mit deinen Einkünften in den ersten Berufsjahren verrechnet, so musst du später weniger Steuern zahlen und sparst somit Geld.

Als Masterstudent kannst du die Studienkosten ohne Weiteres als Werbungskosten absetzen und ein Verlustvortrag machen. Bei deinem Erststudium ist es allerdings oft nicht so einfach. In der Regel kannst du die Kosten lediglich als Sonderausgaben geltend machen.

 

Erststudium: Ausnahmen

Auch im Erststudium kannst du oft die Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Zu solchen Ausnahmen gehören:

  • Duale Studenten: Dein Erststudium kannst du als Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn du berufsbegleitend studierst
  • Bachelor nach Ausbildung: Wenn du vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und das Studium im Anschluss drauf aufbaut, dann kannst du die Kosten von der Steuer absetzen
  • Studium bei einem Dienstverhältnis: Berufssoldaten oder Offiziere der Bundeswehr, die ein Studium im Rahmen des Dienstverhältnisses absolvieren, können ebenfalls die Kosten als Werbungskosten geltend machen

 

Bei der normalen Erstausbildung, also deinem ersten Bachelor-Studium, kannst du die Kosten nur als Sonderausgaben absetzen. Pro Jahr sind es maximal 6.000 EUR, die du steuermindernd absetzen kannst. Außerdem können die Sonderausgaben nur in demselben Jahr geltend gemacht werden. Liegen deine Einnahmen unter dem Grundfreibetrag (10.908 EUR im Jahr 2023), so kannst du leider die Sonderausgaben auch nicht absetzen.

 

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Welche Werbungskosten kann man im Erststudium absetzen?

Folgende Kosten kannst du als Werbungskosten in deinem Erststudium absetzen:

  • Studiengebühren wie Semesterbeiträge
  • Zinsen bei den Studienkrediten
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker und Druckerzubehör etc.
  • Fahrkosten
  • Kosten für ein Arbeitszimmer bis zu 1.250 EUR jährlich

 

Verlustvortrag

Der Verlustvortrag kann 7 Jahre nachträglich gemacht werden. Dabei handelt es sich um eine Sondersituation, diese kann allerdings auch wieder aufgehoben werden. Deshalb solltest du noch schnell die „Erklärung zur Feststellung des verbliebenden Verlustvortrags“ für das jeweilige Studienjahr abgeben.

 

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