Grundsteuererklärung

Als Hausbesitzer muss dir die Grundsteuer prinzipiell ein Begriff sein. Das Geschäft, Häuser und Wohnungen zu vermieten, war schon immer sehr beliebt. In der Regel musst du dann in deiner Lohnsteuererklärung gewisse Angaben zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung machen. Seit neuesten musst du jedoch auch eine Grundsteuererklärung abgeben, wenn du Grundstückseigentümer bist. Was die Grundsteuererklärung ist, werden wir dir hier erklären.

 

Was ist die Grundsteuer?

Ein Immobilienkauf ist von hoher Bedeutung. Du musst jedoch gleichzeitig mit hohen Kosten rechnen. Bist du Eigentümer eines Grundstücks, so musst du Grundsteuern bezahlen. Diese Grundsteuer wird sowohl auf das Grundstück als auch auf das Gebäude auf dem Grundstück fällig. Du solltest jedoch grundlegend zwischen der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer unterscheiden. Die Grunderwerbssteuer ist einmalig nach dem Erwerb der Immobilie fällig. Anders sieht das bei der Grundsteuer aus. Das Finanzamt übermittelt dir jährlich, wie hoch die Grundsteuer ausfällt und wann sie fällig ist. Bezahlen musst du sie jedoch alle drei Monate. Am Ende erhält dann deine Gemeinde die Zahlung der Grundsteuer.

 

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Wie hoch fällt die Grundsteuer aus?

Es sind zwei unterschiedliche Grundsteuern zu unterscheiden. Zum einen gibt es die Grundsteuer A. Diese ist für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Bist du ein Immobilienbesitzer, so wird für dich die Grundsteuer B fällig. Um diese Grundsteuer dann zu berechnen, benötigst du den Einheitswert, Hebesätze und Steuermesszahlen.

Der Wert deines Grundstücks ist der Einheitswert, der vom Finanzamt bestimmt wird. Die Lage ist hierbei auch sehr entscheidend. Je nach Gebäudeart variiert die Steuermesszahl. Die Höhe des Hebesatzes bestimmen die jeweiligen Gemeinden und ändert sich in der Regel jedes Jahr. Du erhältst die zu zahlende Grundsteuer, wenn du die Steuermesszahl mit dem Einheitswert multiplizierst und dann mit dem Hebesatz.

 

Was hat es mit der Grundsteuerreform auf sich?

Am Ende des Jahres 2019 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Du kannst aber zunächst aufatmen. Bis zum Januar 2025 gilt die Übergangsregelung. Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Grundsteuer verfassungswidrig. Dies wird dadurch begründet, dass ähnliche Grundstück unterschiedlich bemessen werden. Der Grund dafür liegt darin, dass sich in ganz Deutschland die Grundstückpreise unterschiedlich entwickelten.

 

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?

Grundstückswerte müssen nun neu berechnet werden. Aus diesem Grund musst du ab Mitte 2022 eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt abgeben. Dies gilt für alle Grundstücksbesitzer und alle Immobilienbesitzer. Da sich nun die Grundstückswerte ändern werden, musst du damit rechnen, dass der Steuersatz steigt. Natürlich kann der Steuersatz auch sinken, je nachdem, wo sich die Immobilie befindet.

 

Was musst du bei der Grundsteuererklärung machen?

Im Dezember 2021 wurden von der Finanzverwaltung Formulare veröffentlicht. In diesen werden die Angaben beschrieben, die du in deiner Grundsteuererklärung machen musst. Folgende Angaben musst du beispielsweise abgeben. Es handelt sich hierbei jedoch nur um einen Auszug:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Eigentümer
  • Fläche in qm
  • Wohn-/ Nutzfläche
  • Einheitswert-Aktenzeichen/ Steuernummer
  • Lage des Grundstücks

 

Wie kommst du an die Daten der Grundsteuererklärung?

Zwischen April und Juli 2022 erhältst du als Grundstückseigentümer Informationsschreiben. In diesen Schreiben erhältst du alle wichtigen Informationen für deine Grundsteuererklärung. Informiere dich, ob du in deinem Bundesland auch ein Informationsschreiben erhältst. Im bisherigen Einheitswertbescheid und dem Grundsteuerbescheid findest du beispielsweise auch wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung.

 

Bis wann musst du deine Grundsteuererklärung abgeben?

Ab dem 1. Juli 2022 kannst du deine Grundsteuererklärung beziehungsweise deine Feststellungserklärung über ELSTER versenden. Um dies zu tun, darfst du dir nicht lange Zeit lassen. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023.

 

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Bist du Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie, so bist du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Es ist hierbei irrelevant, wie du das Grundstück nutzt oder wie es bebaut ist. Als Mieter bist du nicht verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben, dein Vermieter jedoch schon.

 

Was passiert, wenn du die Grundsteuererklärung nicht abgibst?

In erster Linie wird das Finanzamt eine Abmahnung schicken. Hier wird dir zunächst eine Strafe angedroht. Gibst du dann trotzdem keine Grundsteuererklärung ab, so musst du mit einem Zwangsgeld rechnen. Dieses kann bis zu 25.000 EUR hoch sein. Des Weiteren muss das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was sich für dich negativ auswirken kann. Wir empfehlen dir, es nicht so weit kommen zu lassen.

 

Wer kann dir bei der Grundsteuererklärung helfen?

Du bist es gewohnt, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In der Regel machst du dies nicht allein, sondern lässt dir von Lohnsteuerhilfevereinen, Steuersoftwares oder einen Steuerberater helfen. Da die Grundsteuererklärung noch sehr neu ist, wird es dir schwerfallen, diese allein zu bewältigen. Achtung: Lohnsteuerhilfevereine können dir bei der Grundsteuererklärung nicht helfen. Die Abgabe der Grundsteuererklärung kann ausschließlich über eine ELSTER-Zugang vorgenommen werden. Doch keine Sorge, wir helfen weiter. Durch unsere beauftragten Steuerexperten kannst du schnell und unkompliziert deine Grundsteuererklärung machen lassen. Zudem erhältst du auch die passende Beratung durch Steuerexperten.

 

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