Zwangsgeld

Jedes Jahr aufs Neue wird kurz vor Abgabefrist der Einkommensteuererklärung der Druck erhöht. In Deutschland muss nicht jeder einer Einkommensteuererklärung abgeben. Für diejenigen, die allerdings eine Erklärung abgeben müssen, drohen Konsequenzen wie das Zwangsgeld, wenn sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben. Wir erklären dir, was das Zwangsgeld ist und wie du es umgehen kannst.

 

Was ist das Zwangsgeld?

Aufgaben, die nicht unbedingt erfreulich sind, werden gerne nach hinten verschoben. Da kann es schon einmal vorkommen, dass eine Frist verpasst wird und man die Aufgabe nicht erfüllt. Musst du eine Steuererklärung abgeben und verpasst die Frist, droht dir ein Zwangsgeld. Diese können von den Finanzämtern durchgesetzt werden, um Steuerpflichtige mit Pflichtveranlagung zur Abgabe der ausstehenden Steuererklärung zu bringen. Die rechtliche Grundlage ist im Paragrafen 329 der Abgabenordnung.

 

Wann kommt das Zwangsgeld auf dich zu?

Grundsätzlich kommt es nur zu Zwangsgelder, wenn du auch zur Abgabe verpflichtet bist. Wenn du deine Steuererklärung zu spät abgibst, werden zunächst Erinnerungen ausgeschrieben. Danach folgt eine Erinnerung, bei der auch eine Frist gesetzt und dir ein Zwangsgeld angedroht wird. Dieses Zwangsgeld kann bis zu 25.000 EUR betragen.

 

Wie läuft die Zwangsgeldfestsetzung ab?

Zunächst muss ein Zwangsgeld angedroht werden. Hier muss eine angemessene Frist gesetzt werden. Solltest du in dieser Frist die Steuererklärung noch nicht angegeben haben, kann das Zwangsgeld festgesetzt werden. Wenn danach weiterhin die Steuererklärung nicht abgegeben wird, kann sofort erneut ein Zwangsgeld angedroht werden. Dies kann regelmäßig nach der Zwangsgeldfestsetzung durchgeführt werden.

Theoretisch kannst du gegen die Androhung des Zwangsgeldes Einspruch einlegen. Erfolgreich ist dieser Einspruch dann, wenn formale Fehler vorliegen oder Gründe für das Versäumnis dargelegt werden können.

So weit sollte es allerdings nicht kommen. Du solltest wissen, dass der Einspruch verloren ist, wenn du das Zwangsgeld bezahlt hast. Du erhältst keine Erstattung des Zwangsgeldes, wenn du die Einkommensteuererklärung nachträglich abgibst.

 

Was ist, wenn das Zwangsgeld uneinbringlich ist?

Die Finanzbehörde kann eine Ersatzzwangshaft anordnen, wenn das Zwangsgeld uneinbringlich ist. Auch das muss allerdings schriftlich angedroht werden. Diese Ersatzzwangshaft kann maximal zwei Wochen sein und kann nicht vollstreckt werden, wenn das Zwangsgeld verjährt ist.

 

Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet, sowohl die Einkommensteuer zu bezahlen als auch eine Steuererklärung abzugeben. Im Einkommensteuergesetz werden allerdings einige Beispiele gegeben, bei denen keine Steuererklärung abgegeben werden muss. So musst du eigentlich keine Erklärung abgeben, wenn du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst. Es wird diesbezüglich beschrieben, in welchen Fällen allerdings eine Pflichtveranlagung vorliegt. Du musst beispielsweise eine Steuererklärung abgeben, wenn du Kurzarbeitergeld bekommen hast.

 

Wann lohnt es sich, eine Steuererklärung abzugeben?

Als Arbeitnehmer musst du in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Musst du keine Erklärung abgeben, so muss das Finanzamt natürlich auch kein Zwangsgeld für die fehlende Erklärung androhen. Wenn du zwar keine Steuererklärung abgeben musst, kann es sich für dich auf jeden Fall trotzdem lohnen, eine abzugeben. Hast du beispielsweise hohe Werbungskosten, die die Pauschale übersteigen, so kannst du in der Steuererklärung die höheren Kosten absetzen. In diesem Fall kannst du dann auch mit einer hohen Rückerstattung rechnen.

 

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