Werkstudent: Steuern, Freibeträge und deine Steuererklärung

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Werkstudent: Steuern, Freibeträge und deine Steuererklärung

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Lesedauer: 2 Minuten

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Als Werkstudent sammelst du nicht nur wertvolle Erfahrungen, sondern verdienst auch etwas Geld dazu. In diesem Beitrag erzählen wir dir, mit welchen Sozialabgaben und Steuern du als Werkstudent rechnen und was du bei deiner Steuererklärung beachten sollst.

 

Werkstudent oder Werkstudentin

Drei von vier Studenten üben neben dem Studium einen Job aus. Wem ein 520 EUR Minijob nicht ausreicht, kann sich für eine Werkstudenten-Tätigkeit entscheiden. Dabei kannst du wöchentlich bis zu 20 Stunden arbeiten.
Um als Werkstudent oder Werkstudentin tätig zu sein, musst du an einer staatlich anerkannten Fachschule, Hochschule oder Universität in einem Vollzeitstudium eingeschrieben sein.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Studentenjob und Werkstudent?

Wie bereits erwähnt, kannst du dich bei einem Studentenjob für einen Minijob entscheiden. So kannst du monatlich bis zu 520 EUR bzw. 6.240 EUR im Jahr dazu verdienen, ohne Lohnsteuer, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Lediglich wird dein Minijob pauschal besteuert. Außerdem hat dein Minijob keinen Einfluss auf deinen BAföG-Anspruch und du kannst weiterhin familienversichert bei der Krankenkasse sein.

Wie bereits erwähnt, kannst du als Werkstudent wöchentlich bis zu 20 Stunden arbeiten. In den Semesterferien kannst du übrigens jährlich bis zu 182 Kalendertage Vollzeit bei 40 Stunden pro Woche arbeiten.

 

 

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Welche Steuern muss ich als Werkstudent zahlen?

Welche und wie viele Steuern du als Werkstudent zahlen musst, hängt in erster Linie von deiner Steuerklasse und von deinem Jahresverdienst ab. Bist du ledig und kinderlos, so wird dir die Steuerklasse 1 zugeteilt. Dabei gelten für dich der Grundfreibetrag von 10.908 EUR im Jahr 2023, die Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR und der Sonderpauschbetrag von 36 EUR.
Liegt dein Verdienst nach dem Abzug der Freibeträge über dem Freibetrag von 10.908 EUR, so musst du mit dem Abzug zwischen 14 bis 45 Prozent rechnen. Außerdem kommt eventuell noch die Kirchensteuer hinzu.

 

Muss ich als Werkstudent eine Steuererklärung abgeben?

Verdienst du mehr als 520 EUR bei einem Minijob, so ist es empfehlenswert, eine Steuererklärung abzugeben. Verpflichtet wirst du aber in der Regel dazu nicht.
Oft kannst du einige Studienkosten von der Steuer absetzen. Mit steuermachen kannst du deine Steuererklärung schnell und preiswert von den Experten für dich erledigen lassen.

 

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