Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer: Das solltest du wissen!

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Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer: Das solltest du wissen!

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Lesedauer: 3 Minuten

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Bestimmt hast du schon mal von der Umsatzsteuer oder von der Mehrwertsteuer gehört. Nimmst du eine Dienstleistung in Anspruch oder kaufst als Endverbraucher ein Produkt, so wird die Mehrwertsteuer erhoben. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles Wissenswerte rund ums Thema Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer.

 

Was ist Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt) wurde im Jahr 1973 mit dem Umsatzsteuergesetz eingeführt, früher hieß diese Mehrwertsteuer. Nach der Lohn- und Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staats in Deutschland.
Dabei wird der Leistungsaustausch zwischen zwei Parteien besteuert. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Erlös, den das Unternehmen für das Produkt oder die Leistung erzielen.
Im Grunde wird der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer belastet. Für ein Unternehmen handelt es sich demnach eher nur um einen durchlaufenden Posten.

 

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Laut § 12 des Umsatzsteuergesetzes beträgt die Umsatzsteuer 19 Prozent, bestimmte Leistungen oder Waren werden aber mit ermäßigtem Steuersatz von 7 Prozent besteuert.
Der ermäßigte Steuersatz gilt beispielsweise für:

  • Zeitungen und Bücher
  • Land- und forstwirtschaftliche Produkte
  • Eintrittskarten für Konzerte, Kinos, Schwimmbäder, Theater, Museen oder Zirkusvorführungen
  • Verkauf der Kunstgegenstände
  • Kurzfristige Vermietung von Schlaf- und Wohnmöglichkeiten
  • Personenbeförderung
  • Einfuhr, Lieferungen und innergemeinschaftlicher Erwerb von Lebensmitteln, davon sind die Gaststättenumsätze und Getränke ausgenommen

Manche Leistungen sind von der Umsatzsteuer ausgenommen, dazu gehören:

  • Bildungs- und Schulleistungen
  • Versicherungsleistungen
  • Kreditvermittlungen
  • Pflegerische und medizinische Leistungen
  • Krankentransporte
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen (auch ins Ausland)

 

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Für wen besteht die Pflicht zur Umsatzsteuer?

Tatsächlich besteht die Pflicht zur Abfuhr der Umsatzsteuer sowohl für gewerbliche Unternehmen als auch für nicht gewerbesteuerpflichtige Selbständige.
Als Unternehmer musst du also die Umsatzsteuer auf alle Verkäufe aufschlagen. Die Umsatzsteuer muss auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Als Unternehmer hast du leider keinen Nutzen von der Umsatzsteuer, es entsteht lediglich ein Arbeitsaufwand. Du musst dich um die Umsatzsteuervoranmeldung und um die Umsatzsteuererklärung kümmern, das Geld muss dann an das Finanzamt überführt werden.

 

Umsatzsteuervoranmeldung

Mithilfe der Umsatzsteuervoranmeldung soll die Steuerschuld in Teilzahlungen aufgeteilt werden. Dadurch ist die Steuerlast am Ende des Jahres für das Unternehmen nicht so hoch. Außerdem hat auch der Staat regelmäßig Einnahmen und muss nicht so viele Zinsen bezahlen.
Alle Gewerbetreibende und Freiberufler müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.
Folgende Unternehmen sind von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit:

 

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