Umsatzsteuervoranmeldung für Gründer

Nahezu jeden Tag wirst du mit der Umsatzsteuer konfrontiert. Ob du nun in den Supermarkt gehst oder dir etwas zum Essen kaufst, du musst die Umsatzsteuer bezahlen. Das Unternehmen leitet die Umsatzsteuer dann weiter. Existenzgründer sind aus diesem Grund dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Was das ist, erklären wir dir hier!

 

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Kaufst du etwas in Deutschland, so wird die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer fällig. Diese wird dem Nettopreis hinzugerechnet. Ein Unternehmen ist verpflichtet, diese Steuer an das Finanzamt zu übermitteln. Gleichzeitig müssen auch diese Unternehmen zunächst eine Vorsteuer auf die Waren bezahlen. Diese kann dann zurückgefordert werden.

Ein Unternehmen muss die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer an das Finanzamt überweisen. Genau da kommt die Umsatzsteuervoranmeldung ins Spiel. Besitzt du ein Unternehmen, so musst du die Zahlungen an das Finanzamt bereits unterjährig veranlassen. Diese Überweisungen basieren auf Grundlage der Umsatzsteuervoranmeldung.

 

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Wozu dient die Umsatzsteuervoranmeldung?

Du fragst dich wahrscheinlich, warum du unterjährig eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst und nicht stattdessen einfach nur die Umsatzsteuererklärung. Durch die Umsatzsteuervoranmeldung kann sich das Finanzamt vor Zahlungsausfällen bei Insolvenzen schützen. Zudem hat das Finanzamt auch bei unterjährigen Zahlungen einen Zinsvorteil. Für Unternehmen ist eine Umsatzsteuervoranmeldung auch sinnvoll, da dies Planungssicherheit garantiert. Am Ende des Jahres müssen Unternehmer nicht mit einer hohen Gesamtsumme rechnen.

 

Musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist mit sowohl zeitlichem als auch finanziellem Aufwand verbunden. Als Kleinunternehmer kann auf die Auszeichnung der Umsatzsteuer auf Rechnungen verzichtet werden. Folglich müssen Kleinunternehmer nicht zwangsläufig eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Des Weiteren musst du auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, wenn du zu bestimmten Berufsgruppen von § 4 des Umsatzsteuergesetzes gehörst.

In allen anderen Fällen müssen Unternehmen die Umsatzsteuer regelmäßig melden.

 

Wann müssen die Umsatzsteuervoranmeldungen vorgenommen werden?

Wenn du dazu verpflichtet bist, eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, solltest du prüfen, wann du sie vornehmen musst. Gründest du ein Unternehmen und musst eine Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln, so musst du dies in den ersten zwei Jahren jeden Monat machen. Ab dem 3. Jahr nach der Gründung musst du gegebenenfalls nur alle drei Monate, also vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Dies ist dann auf Antrag möglich, wenn die Umsatzsteuerzahllast im Jahr zuvor 7.500 EUR nicht überschritten hat. Übersteigt die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr 1.000 EUR nicht, so genügt eine Umsatzsteuererklärung einmal im Jahr.

 

Welche Abgabetermine musst du beachten?

Die Abgabefrist ist immer am 10. des Folgemonats, nachdem der Voranmeldezeitraum abgelaufen ist. Dabei ist irrelevant, ob du die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise oder monatlich abgeben musst. Du kannst auch eine Dauerfristverlängerung beantragen. In diesem Fall kannst du die Voranmeldung einen Monat später abgeben.

Sollte der Abgabetermin auf einen Feiertag oder Wochenende fallen, so ist der Abgabetermin automatisch am folgenden Werktag.

 

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