Zweitwohnsitzsteuer: Das solltest du wissen!

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Zweitwohnsitzsteuer: Das solltest du wissen!

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Lesedauer: 3 Minuten

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Die Zweitwohnsitzsteuer wurde 1973 in Deutschland eingeführt. Hast du also neben deiner Hauptwohnung eine weitere, dann musst du für die Wohnung zahlen. In diesem Beitrag erzählen wir dir, wozu die Zweitwohnsitzsteuer gut ist, wie hoch diese ausfällt und wer diese zu zahlen hat.

 

Zweitwohnsitzsteuer – Was ist das?

Die Zweitwohnsitzsteuer fällt unter Kommunalsteuer und wird von sämtlichen Gemeinden deutschlandweit erhoben. Hier wird das Innehaben einer weiteren Wohnung besteuert. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung dir gehört oder von dir gemietet wird.

Wie hoch die Zweitwohnsitzsteuer ausfällt, hängt von der jeweiligen Kommune ab. Auch die Entscheidung, ob eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, hängt von den Gemeinden ab.

 

Warum gibt es die Zweitwohnsitzsteuer?

Bist du in einer Wohnung gemeldet, so bekommt die Gemeinde Geld vom Bund. Bei deiner Zweitwohnung geht die Gemeinde dementsprechend leer aus. Auch bei einem Zweitwohnsitz nutzt du als Einwohner die öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Bibliotheken, Gehwege oder Museen, die von diesen Geldern finanziert und instandgehalten werden.

Aus diesem Grund wurde die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt. Diese Entscheidung führte öfters zu Rechtsstreitigkeiten, allerdings wurde die Zweitwohnsitzsteuer in mehreren Urteilen für verfassungskonform erklärt.

 

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Wie hoch fällt die Zweitwohnsitzsteuer aus?

Wie hoch die Zweitwohnsitzsteuer angesetzt wird, hängt von der Gemeinde ab. Dabei orientiert sich die Bemessungsgrundlage an der jährlichen Nettokaltmiete. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, die von dir als Zweitwohnung genutzt wird, so wird die für die Ortschaft übliche Miete für die Bemessungsgrundlage eingesetzt. Geht es bei der Zweitwohnung um ein WG-Zimmer, so wird die anteilige Fläche besteuert.

Durchschnittlich liegt die Zweitwohnsitzsteuer zwischen 10 und 15 Prozent. Die Zweitwohnsitzsteuer kann aber auch deutlich höher sein, wie zum Beispiel in Überlingen. Dort beträgt die Steuer ganze 28 Prozent. In Düsseldorf dagegen wird gar keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben.

Hier findest du die prozentuale Höhe der Zweitwohnsitzsteuer in den 15 größten Städten in Deutschland:

 

Zweitwohnsitzsteuer

 

Wer muss die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen? Wer kann sich davon befreien lassen?

Entscheidest du dich für eine Wohnung in der Ortschaft, wo die Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, so musst du diese auch bezahlen. Das betrifft vor allem Pendler, Leute mit Ferienwohnungen oder Studierende. In manchen Städten werden allerdings Studierende von der Steuer ausgenommen.

Unter bestimmten Umständen kann man sich aber von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen, zum Beispiel:

  • Wenn man maximal 6 Monate in der Ortschaft wohnt, dabei aber woanders in Deutschland gemeldet ist
  • Gefängnisinsassen
  • Polizeibeamte oder Soldaten, die in einer Kaserne wohnen
  • Bewohner einer therapeutischen Einrichtung oder eines Pflegeheims
  • Ehepaare, wenn einer wegen des Jobs in einer anderen Stadt die Zweitwohnung hat
  • Personen mit jährlichen Einkommen unter 29.000 EUR (bzw. 37.000 EUR bei Ehepaaren) in Bayern

 

 

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