Inhaltsverzeichnis
Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Wer in Deutschland arbeitstätig ist, muss auch Lohnsteuer zahlen. Die Höhe der Lohnsteuer hängt allerdings von der Steuerklasse ab. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über Steuerklasse 3 wissen solltest!
Welche Steuerklassen gibt es?
Welche Steuerklasse dir zugeteilt wird, hängt grundsätzlich von deinem Familienstand ab. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme, nämlich die Steuerklasse 0. Diese wird aufgrund des Wohnortes gegeben.
- Steuerklasse 1 ist für Singles (ledig, geschieden oder verwitwet)
- Steuerklasse 2 ist für alleinerziehende Arbeitnehmer
- Steuerklasse 3 für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der andere Partner Steuerklasse 5 gewählt hat
- Steuerklasse 4 für verheiratete Arbeitnehmer mit gleichem Einkommen
- Steuerklasse 5 für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Partner Steuerklasse 3 gewählt hat
- Steuerklasse 6 für Berufstätige mit Nebenjobs
- Steuerklasse 0 für die Arbeitnehmer, die zwar in Deutschland arbeiten, aber im Ausland leben
Steuerklasse 3
Oft wird die Steuerklasse 3 als „Verheiratet und ein Schwerverdiener“ betitelt. Mit anderen Worten empfiehlt sich die Steuerklasse 3 dann, wenn eine Person deutlich mehr verdient als die andere. Somit bleibt am Ende für die Ehepartner im Schnitt mehr Netto. Den die Lohnsteuer greift in dem Fall beim Besserverdiener erst ab dem monatlichen Netto von 2.000 EUR.
Folgende Arbeitnehmer gehören in die Steuerklasse 3:
- Verheiratete Personen
- Personen mit eingetragener Lebenspartnerschaft
- Verwitwete im Jahr des Todes und im Folgejahr
Brauchst du Hilfe bei deiner Steuererklärung? Wir helfen dir!
Kombination Lohnsteuerklasse 3 und 5
An dieser Stelle ist es wichtig, nochmal zu erwähnen, dass die Steuerklasse 3 nur in Kombination mit der Steuerklasse 5 möglich ist. Bei Eheleuten greift grundsätzlich die Regel, dass die Summe der Steuerklassen am Ende 8 ergeben muss (sprich 3 und 5 oder 4 und 4).
Welche Abzüge fallen in der Steuerklasse 3 an?
Prinzipiell fallen in der Steuerklasse 3 die gleichen Abzüge wie in allen anderen Steuerklassen an. Dazu gehören die Lohnsteuer, Kranken– und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Gegebenenfalls wird auch noch die Kirchensteuer fällig.
Freibeträge
Im Jahr 2023 gelten für die Steuerklasse 3 folgende Freibeträge:
- Grundfreibetrag: 21.816 EUR (Für die Steuerklasse 3 gilt der doppelte Grundfreibetrag, der Partner mit der Steuerklasse 5 hat dann dagegen keinen)
- Werbungskostenpauschale: 1.230 EUR
- Kinderfreibetrag: 8.952 EUR für beide Elternteile oder 4.476 EUR pro Elternteil
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 EUR
- Vorsorgepauschale: Hängt von deinem Bruttoverdienst ab
Welche Steuerklasse hat ein verheirateter Alleinverdiener?
Als Alleinverdiener bietet sich grundsätzlich die Lohnsteuerklasse 3 an, in diesem Fall fallen für dich die geringsten Abzüge an. Die Steuerklasse 3 wird dir automatisch zugeordnet, wenn dein Partner bei der Eheschließung bereits nicht erwerbstätig war.
Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Jetzt Steuererklärung beauftragen!