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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen, dabei ist die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende vorgesehen. In diesem Beitrag haben wir das Wichtigste über die Steuerklasse 2 für dich zusammengefasst.
Steuerklasse 2
Wie bereits erwähnt, richtet sich die Steuerklasse 2 an alleinerziehende und getrenntlebende Personen. Gewissermaßen gehören alleinerziehende Arbeitnehmer in die Steuerklasse 1, da sie alleinstehend sind. Allerdings genießen alleinerziehende steuerliche Vorteile mit dem Entlastungsbetrag.
Wer bekommt die Steuerklasse 2?
Nicht alle alleinerziehende werden automatisch in die Lohnsteuerklasse 2 eingeordnet. Um die Steuerklasse 2 zu bekommen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ledig oder geschieden sein
- Du musst einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen
- Mindestens 1 Kind soll dauerhafte unter deiner Adresse wohnen
- Es darf keine weitere volljährige Person in deinem Haushalt leben (Ausnahme wäre eine pflegebedürftige Person)
Folgende Gruppen können also die Lohnsteuerklasse 2 beantragen:
- Ledige
- Getrennt Lebende
- Geschiedene
- Witwer oder Witwen
Brauchst du Hilfe bei deiner Steuererklärung? Wir helfen dir!
Abzüge in Steuerklasse 2
Wie in den anderen Steuerklassen fallen auch in der Steuerklasse 2 folgende Abzüge an:
- Lohnsteuer
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Gegebenenfalls Kirchensteuer
Freibeträge
Mit der Steuerklasse 2 kommst du in Genuss der meisten Freibeträge. Dazu gehören im Jahr 2023:
- Grundfreibetrag: 10.908 EUR
- Werbungskostenpauschale bzw. Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 EUR
- Sozialausgabenpauschbetrag: 36 EUR
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag: 4.260 EUR und 240 EUR für jedes weitere Kind in deinem Haushalt
- Kinderfreibetrag inklusive Freibetrag für Betreuungs- und Ausbildungsbedarf: 4.476 EUR
- Vorsorgepauschale: Abhängig von deinem Bruttoverdienst
Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Eine Günstigerprüfung wird von dem Finanzamt automatisch für dich durchgeführt. Bei der Prüfung wird geschaut, ob der Kinderfreibetrag oder Kindergeld in deinem Fall anhand deiner Einkommensteuer günstiger ist.
Alleinerziehende und Eltern mit geringem Einkommen können zusätzlich einen Kinderzuschlag bekommen.
Steuerklasse 2 beantragen
Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, wirst du nicht automatisch in die Steuerklasse 2 eingeteilt. Erst musst du den Wechsel der Lohnsteuerklasse beim Finanzamt beantragen. Die Beantragung erfolgt schriftlich oder telefonisch. Zudem musst du das „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“-Formular ausfüllen. Das Formular kannst du dir von deinem Finanzamt zuschicken lassen.
Deinem Arbeitgeber musst du den Wechsel in die Steuerklasse 2 nicht mitteilen, das geschieht automatisch.
Mein Kind wird volljährig: Was passiert dann?
Die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende entfallen nicht automatisch nach der Volljährigkeit des Kindes. Der Entlastungsbetrag ist an den Bezug des Kindergeldes bzw. an den Kinderfreibetrag gebunden.
Sollte dein Kind also in einer Ausbildung sein oder studieren, so kannst du weiterhin in der Steuerklasse 2 bleiben.
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