Wohngeld

In vielen Städten Deutschlands sind die Wohnpreise sehr hoch. Leider können sich manche Menschen nicht eigenständig die Mieten leisten. Steigende Lebensunterhaltskosten kann für viele Bürger zu einigen Existenzängsten führen. In diesen Fällen kann der Staat Menschen in einer solchen Notlage unterstützen. Was das Wohngeld ist und wie du es in deiner Steuererklärung berücksichtigst, erklären wir dir hier.

 

Was ist das Wohngeld?

Es sollte kein Mensch auf den Straßen leben müssen. Dies ist zwar eine Herausforderung, die sehr schwer sein kann, aber es sollte immer das Ziel sein. Jeder kann schnell in eine finanzielle Notlage gelangen. Ob es nun aufgrund externer Schwierigkeiten oder persönlichen Gründen ist, der Staat möchte mit dem Wohngeld unterstützen. Dabei ist es ein Zuschuss staatlicher Seite für die Miete und für die finanziellen Belastungen eines selbst benutzten Wohneigentums.

 

Was ist neu?

Was viele nicht wissen, bereits im Jahre 1965 existierte das Wohngeld. Die gesetzlichen Regelungen befinden sich im Wohngeldgesetz. 2020 wurde das Wohngeld zwar erhöht, jetzt soll es allerdings ab 2022 alle zwei Jahre angepasst werden. Dabei sollen die Einkommens- und Mietentwicklungen berücksichtigt werden.

 

Wie erhältst du Wohngeld?

Um Wohngeld beziehen zu können, musst du es zunächst bei der Wohngeldbehörde beantragen. Entscheidend dafür, ob du Anspruch auf Wohngeld hast, ist vor allem das Gesamteinkommen. Auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der Miete ist entscheidend dafür, ob du Wohngeld erhältst.

 

Kannst du Wohngeld erhalten, wenn du Hartz-4 bekommst?

Als Hartz-4-Empfänger werden die Mietkosten in der Regel bereits übernommen. Dies ist natürlich nur der Fall, wenn die Kosten angemessen sind. Demnach kannst du als Hartz-4-Empfänger nicht noch zusätzlich Wohngeld erhalten.

 

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Nach Paragraf 3 Absatz 1 und 2 WoGG ist jeder Bürger wohngeldberechtigt. Natürlich kannst du nicht einfach zur Wohngeldbehörde gehen und einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn du die Miete beispielsweise selbst finanzieren könntest. Grundsätzlich müssen einige Faktoren erfüllt werden. Zum einen kann der Anspruch auf Wohngeld entfallen, wenn du ein erhebliches Vermögen hast. Dabei liegt die Grenze in der Regel bei 60.000 EUR. Im Paragraf 21 WoGG wird beschrieben, dass kein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn dieses unter zehn EUR monatlich liegt.

Laut Paragrafen 7 des Wohngeldgesetzes verlierst du den Anspruch auf Wohngeld, wenn du folgende Unterstützungen beziehst:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Die Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach SGB XIII
  • Übergangsgeld (SGB VI)
  • Verletztengeld (SBG VII)
  • Leistungen in besonderen Fällen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

 

Musst du das Wohnged in der Steuererklärung aufführen?

Du musst dein Einkommen versteuern. Doch wie sieht das eigentlich bei Entgeltersatzleistungen aus? Du kennst bestimmt den Begriff des Progressionsvorbehalts. Bestimmte Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei, müssen jedoch bei der Steuererklärung aufgeführt werden. Im Paragrafen 32b Absatz 2 EStG befinden sich die Entgeltersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dabei versteht man, dass obwohl die Leistungen zwar steuerfrei sind, sie bei der Ermittlung deines Steuersatzes jedoch berücksichtigt werden müssen.

Das Wohngeld ist keine Entgeltersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Trotzdem musst du das Wohngeld in deiner Steuererklärung aufführen, sie bleiben allerdings steuerfrei. Wir raten dir, die Nachweise hierfür aufzubewahren, da das Finanzamt solche Nachweise verlangen kann.

 

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