Privatverkauf im Internet und Steuern: Muss ich bei Verkaufen auf Vinted, eBay oder Marketplace Steuern zahlen?

Steuererklärung allgemein
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Lesedauer: 3 Minuten

Du hast dich entschieden, sich von den alten Sachen zu trennen und diese auf Online-Plattformen zu verkaufen? Meistens musst du dir dabei keine Gedanken über Steuern machen. Allerdings gibt es ein Paar Fälle, bei denen du aufpassen solltest. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über Privatverkäufe im Netz und Steuern wissen musst.

 

Deine private Veräußerungsgeschäfte über Vinted, eBay, Facebook Marketplace oder Etsy

Normalerweise sind privaten Veräußerungsgeschäfte für dich komplett steuerfrei. Wenn du klassische Gebrauchsgegenstände wie Bücher, Kleidung oder Schuhe verkaufst oder auch kaufst, musst du keine Steuern für den An- und Verkauf zahlen.

 

Handelt es sich bei deinen An- und Verkäufen um sogenannte Wirtschaftsgüter, so geht man von einem privaten Veräußerungsgeschäft aus. Hier geht es meistens um den Schmuckverkauf, Verkauf von Edelmetallen oder sonstigen Antiquitäten. Hat der Gegenstand, dass du zu verkaufen stellst, ein Wertsteigerungspotenzial, so wird der Verkauf ebenfalls steuerpflichtig sein. Das gilt beispielsweise für die Konzert- oder Fußballkarten.

Werden die Gegenstände also nicht dem täglichen Gebrauch zugeordnet, so geht man von einer Spekulationsfrist von 12 Monaten. In diesen 12 Monaten musst du auch deine Privatverkäufe versteuern. Das gilt allerdings nur im Falle, dass dein Gewinn die Summe von 600 EUR im Veranlagungszeitraum übersteigt.

 

Dinge des täglichen Gebrauchs

Zu den Dingen des täglichen Gebrauchs gehören beispielsweise Bücher, dein Privatauto oder die Kinderkleidung. Der Verkauf solcher Gegenstände ist für dich steuerfrei. Verkaufst du auf dem Flohmarkt also ein paar alte Sachen, so sind diese Einnahmen nicht steuerpflichtig und du brauchst dir keine Sorgen machen.

 

Wann geht man von einer gewerblichen Tätigkeit aus?

Du kannst von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen, wenn du regelmäßig über das Jahr auf sämtlichen Portalen was verkaufst. Wo der privater Handel endet und die gewerbliche Tätigkeit beginnt, ist leider schwer festzulegen, deshalb kommt es immer auf den individuellen Fall an.

Es gibt bestimmte Merkmale, die auf den gewerblichen Handel deuten:

  • Es kommt auf die Waren an, die du verkaufst: Handelst du mit Neuware, so geht man in der Regel immer von einer gewerblichen Tätigkeit aus.
  • Die Internetplattform macht auch was aus: Verkaufst du was auf Etsy, so kann der Staat ebenfalls von einem Gewerbe ausgehen, da Etsy für professionelle Händler gedacht ist.
  • Bist du gewinnorientiert, so ist von einem Gewerbe auszugehen.
  • Die Anzahl der Verkäufe ist wichtig: Wenn du nicht nur gelegentlich was verkaufst, sondern regelmäßig über das Jahr verteilt handelst, so liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor.

 

Welche Vorschriften sind zu beachten?

Liegt dein Einkommen über den Grundfreibetrag, so fällt die Einkommensteuer an. Der Grundfreibetrag liegt bei 9.744 EUR für 2021. Zu deinem Einkommen zahlen nicht nur die Annahmen aus dem Arbeitsverhältnis, sondern auch das, was du bei deinen gewerblichen Verkäufen erzielt hast.

Als Arbeitnehmer kannst du jährlich bis zu 410 EUR steuerfrei aus einer Nebentätigkeit einnehmen.

Verkaufst du etwas gewerblich, so musst du:

 

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