Gold und Silber – welche Steuern fallen beim Kauf und Verkauf an?

Edelmetalle
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Lesedauer: 5 Minuten

Die Goldpreise schießen in die Höhe. Viele Leute sehen die Edelmetalle wie Gold als eine gute Zukunftsinvestition. Doch welche Steuern fallen beim An- und Verkauf von Edelmetallen an? In diesem Beitrag findest du die Informationen zur Besteuerung von Gold und Silber.

 

Fällt beim Kauf von Gold und Silber Mehrwertsteuer an?

Kaufst du Goldmünzen oder Goldbarren, so ist der Kauf für dich mehrwertsteuerfrei. Goldmünzen und -barren sind nach § 25 c des Umsatzsteuergesetzes als Anlagegold zu betrachten.

Beim Kauf von Silberbarren und -münzen wird grundsätzlich eine 19 prozentige Mehrwertsteuer erhoben. Bei Silbermünzen kann eine Differenzbesteuerung stattfinden.

Wird eine Silbermünze differenzbesteuert, so kann diese bis zu 12 Prozent günstiger als eine, die mit 19 Prozent Mehrwertsteuer besteuert wurde, sein.

 

Gold und die Mehrwertsteuer

Wie bereits erwähnt, hat der Goldkauf einen Vorteil: Kauf von Goldmünzen und Goldbarren ist seit 1993 in Deutschland mehrwertsteuerfrei. Seit 2000 gilt die Mehrwertsteuerbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten.

Um tatsächlich mehrwertsteuerfrei zu bleiben, müssen die Goldbarren den Feingehalt von mind. 995/1000 haben. Bei den Goldmünzen sind die Voraussetzungen noch strikter:

  • Die Goldmünzen müssen nach dem 19. Jahrhundert geprägt worden sein
  • Der Feingehalt darf nicht unter 900/1000 liegen
  • Der tatsächliche Preis für die Goldmünzen darf nicht höher als 80 Prozent über dem Marktwert des Gehalts an Gold liegen
  • Die Münzen müssen im Prägeland als ein gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen sein oder als solches einmal verwendet worden sein

 

Der Kauf von historischen Goldmünzen und vom Altgold ist mehrwertsteuerpflichtig.

 

Wie werden die Gewinne beim Goldverkauf versteuert?

Das Finanzamt betrachtet die Gewinne aus dem physischen Goldverkauf als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EstG. Erzielst du Gewinne aus dem Verkauf von Goldbarren und -münzen, so sind diese für dich steuerfrei, sofern du die Haltefrist von mindestens einem Jahr einhältst.

Verkaufst du das Gold noch im Laufe der Haltefrist, dann wird eine Einkommensteuer nach deinem persönlichen Steuersatz fällig. Dabei gibt es allerdings eine Freigrenze in Höhe von 600 EUR.

Diese Regelungen gelten sowohl für Altgold als auch Anlagegold.

 

Differenzbesteuerung von Silber

Die Differenzbesteuerung kann auf die Silbermünzen angewendet sein, die aus einem Nicht-EU-Land importiert werden. Dazu gehören beispielsweise American Eagle Silber (USA), Panda Silber (China), Maple Leaf Silber (Kanada) oder Kookaburra Silber (Australien).

Für die Einfuhr von Silbermünzen aus solchen Ländern zahlt der Händler 7 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Verkauft der Händler die Silbermünzen, so wird dann die Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem Bruttoverkaufspreis mit 19 Prozent besteuert. Mit anderen Worten bedeutet die Differenzbesteuerung, dass der Zuschlag für den Käufer weniger als 19 Prozent beträgt.

 

Wie werden die Gewinne beim Silberverkauf versteuert?

Verkaufst du Silber, so gelten dieselben Regelungen wie beim Gold. Also sind die Gewinne aus dem Silberverkauf für dich steuerfrei, sofern du die Haltefrist von einem Jahr einhältst. Wird es früher verkauft, so wird auf den Gewinn die Einkommensteuer mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Auch hier gilt die Freigrenze von 600 EUR.

 

Weitere Edelmetalle

Bei Platinmünzen kann manchmal die Differenzbesteuerung angewendet werden. Im Übrigen werden die Barren oder die Münzen aus Palladium, Platin oder sonstigen Edelmetallen üblicherweise mit 19 Prozent besteuert.

Beim Verkauf von Palladium, Platin und anderen Edelmetallen gelten die üblichen Regelungen: Bei einer Haltefrist von 1 Jahr sind die Gewinne für dich steuerfrei. Werden die Edelmetalle früher verkauft, so wird eine Einkommensteuer mit deinem persönlichen Steuersatz fällig. Es gilt auch hier die Freigrenze in Höhe von 600 EUR.

 

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