Untervermietung und Steuern – Was solltest du wissen?

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Schöne Wohnung, Untervermietung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 4 Minuten

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Untervermietest du ein Zimmer oder stellst deine Wohnung auf Airbnb? Dann können diese Einnahmen eine gute Unterstützung zu deinem Gehalt sein. Allerdings darfst du nicht vergessen, dass diese Einnahmen steuerpflichtig sind. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über Untervermietung und Steuern wissen musst.

 

Was sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Was du alles in die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) eintragen musst, ist im Einkommensteuergesetz festgehalten. Dazu gehören:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen (dazu gehört das bewegliche Betriebsvermögen wie zum Beispiel Betriebsinventar für Freiberuflerpraxen oder Gewerbebetriebe)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von deinem unbeweglichem Vermögen (z.B. Gebäude und Gebäudeteile, Grundstücke)
  • Einkünfte aus der Veräußerung von Pacht- und Mietzinsforderungen
  • Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten (zum Beispiel bei gewerblichen oder künstlerischen Urheberrechten)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von grundstücksgleichen Rechten (zum Beispiel Mineralgewinnungsrecht oder Erbbaurecht)

 

Gibt es Steuerfreigrenzen?

Für dauerhafte oder vorübergehende Vermietung gibt es unterschiedliche Freigrenzen. Vermietest du vorübergehend Räume in deinen selbst genutzten, gemieteten oder eigenen Wohnung, so musst du deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in deine Steuererklärung eingeben.

Auf deine Einnahmen durch vorübergehende Vermietung fallen Steuern an, wenn

  • Du die Untervermietung gewerblich betreibst
  • Deine Mieteinnahmen jährlich die Freigrenze von 520 EUR überschreiten
  • Deine Einkünfte insgesamt höher als der Grundfreibetrag sind

 

Vermietest du einzelne Zimmer in deiner Wohnung dauerhaft, so liegt die Freigrenze bei 410 EUR. Wird die Freigrenze überschritten, so müssen deine Mieteinnahmen versteuert werden. Bis zu einer Höchstgrenze von 820 EUR wird der übersteigende Betrag ermäßigt besteuert.

 

 

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Möbliertes Zimmer vermieten

Vermietest du ein möbliertes Zimmer, so kannst du deine eventuell zu hohen Mieteinnahmen reduzieren. Du kannst die beweglichen Gegenstände in dem Zimmer (beispielsweise Schreibtisch, Schrank, Bett oder Kommode) gesondert vermieten. Jährlich darfst du deine beweglichen Gegenstände bis zu einer Freigrenze von 256 EUR steuerfrei vermieten.

 

Was kannst du als Vermieter steuerlich geltend machen?

Wie bereits erwähnt, werden deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V festgehalten. Doch nicht alle Einnahmen müssen versteuert werden: Abschreibungen, laufende Kosten und Schuldzinsen kannst du von den Mieteinnahmen abziehen.

Du kannst als Vermieter die Zinsen für dein Darlehen in die Steuererklärung eingeben. Somit reduziert sich deine Steuerlast. Außerdem kannst du die Gebäude- und Herstellungskosten von der Steuer absetzen.

 

Steuertipps für Vermieter

  • Als Eigentümer kannst du bis zu 20 Prozent der Handwerkerkosten bei einer selbst genutzten Immobilie steuerlich geltend machen. Als Vermieter kannst du die Kosten als Werbungskosten absetzen
  • Sammle immer alle Belege über deine Ausgaben. Dazu gehören beispielsweise: Versicherungen, Belege für die Möbel, Energiepass, Büroutensilien, Mitgliedsbeiträge usw.
  • Zahle immer per Überweisung. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert
  • Führe ein Fahrtenbuch für dein Auto, denn die Fahrtkosten, die tatsächlich im Zusammenhang mit deiner Mietimmobilie stehen, lassen sich von der Steuer absetzen

 

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