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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
In den Krisenzeiten kann jede Unterstützung gebraucht werden. So wäre es eine Überlegung wert, das Wohngeld zu beantragen. In diesem Beitrag erzählen wir dir die relevantesten Informationen zum Thema Wohngeld und beantworten die wichtigsten Fragen.
Wohngeld – Was ist das?
Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Mit dem Wohngeld sollen die Bürger unterstützt werden, die aufgrund des geringen Einkommens einen Zuschuss für die Kosten des eigengenutzten Wohneigentums oder zur Wohnungsmiete benötigen. Wie die Gewährung des Wohngelds erfolgt, ist im Sozialgesetzbuch festgehalten.
Das Wohngeld wurde bereits 1965 eingeführt und wurde seither mehrmals angepasst.
Beantragt wird das Wohngeld bei deiner örtlichen Wohngeldbehörde. Die Behörde prüft, ob du einen Anspruch auf das Wohngeld hast.
Der Anspruch hängt grundsätzlich von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe des Gesamteinkommens ab. Zudem spielt die Höhe der Belastung bzw. der Miete eine große Rolle. Außerdem muss erst mal unterschieden werden, ob es sich um Eigentümer oder Mieter handelt. Je nach Nutzungsart gibt es bestimmte Regelungen, die du zu beachten hast.
Wer bekommt kein Wohngeld?
Du erhältst kein Geld, sofern du
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Sozialhilfe
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im hohen Alter
- Verletztengeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld
erhältst. Bei diesen Leistungen sind die Unterkunftskosten bereits miteinberechnet.
Auch Studierende, die BAföG bekommen, können kein Wohngeld beantragen. Einen Anspruch auf Wohngeld haben Studierende nur dann, wenn ihnen kein BAföG zusteht.
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Welche Nachweise müssen mit einem Antrag eingereicht werden?
Um den Mietzuschuss beantragen zu können, musst du das Einkommen aller Familienmitglieder nachweisen. Außerdem spielen die Zusammensetzung und Höhe der Miete eine wichtige Rolle. Bist du der Eigentümer, so kommt anstelle der Miete der Nachweis der Belastung aus Bewirtschaftungs- und Kapitalkosten.
Bei den Belastungen solltest du die Nachweise über Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten sowie Zinsen und Tilgungen bereitstellen.
Bewilligungsdauer
Dein Antrag wird für 12 Monate bewilligt. Ein Weiterleitungsantrag sollte circa 2 Monate vor dem Ablauf der Förderungsdauer neu gestellt werden. Eine Erhöhung des Zuschusses kann in der Regel innerhalb der bewilligten 12 Monate nur dann beantragt werden, wenn:
- Das Gesamteinkommen des Haushalts gesunken ist (um mindestens 15 Prozent)
- Mehr Personen im Haushalt leben (beispielsweise, wenn ein Kind geboren wurde)
- Wenn die Miete erhöht wurde (um mindestens 15 Prozent)
Heizkostenzuschuss
Für den kommenden Winter 2022 ist aufgrund der explodierten Energiepreise ein Heizkostenzuschuss geplant. Dabei sollen 415 EUR für eine Person ausgezahlt werden. Bei 2 Personen sind es 540 EUR. Und für jede weitere Person sind es weitere 100 EUR.
Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe
Liegen die Einkommen der Ehepaare bei 900 EUR brutto oder 600 EUR bei Alleinstehenden, so sind sie berechtigt für den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zu Kindergeld gewährt und beträgt bis zu 229 EUR.
Außerdem haben die Wohngeldberechtigten einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für ihre Kinder. Mit der Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket bekommt ihr Sach- und Geldleistungen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schüler
- Ausstattung mit Schulbedarf von 156 EUR pro Schuljahr
- Mehrtägige Klassenfahrten von Tagespflege, Schule oder Kita
- Eintägige Ausflüge von Tagespflege, Schule oder Kita
- Der monatliche Betrag für kulturelle und soziale Aktivitäten von 15 EUR
- Mittagsverpflegung in Hort, Schule, in der Tagespflege oder in der Kindertagesstätte
- Kosten für angemessene Lernförderung der Schulkinder
Muss Wohngeld versteuert werden?
Nein, Wohngeld zählt nicht zu Einkommensersatzleistungen und muss nicht in die Steuererklärung eingetragen werden. Zu den Leistungen, die nicht versteuert werden müssen, gehören unter anderem:
- Wohngeld
- Streikgeld
- Lohn für einen Ein-Euro-Job
- Taschengeld aus dem Jugendfreiwilligendienst
- Erziehungsgeld
- Krankentagegeld (Aus deiner privaten Krankenversicherung)
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
In deine Steuererklärung müssen lediglich nur die Zeiträume, in denen du die Leistungen erhalten hast, eingetragen werden. Gegebenenfalls kann das Finanzamt allerdings nach entsprechenden Nachweisen fragen.
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