Inhaltsverzeichnis
Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Wer sich für den Erwerb einer Immobilie entscheidet, soll sich im Klaren sein, dass das mit erheblichen Finanzierungskosten einhergeht. Doch nicht alle wissen, dass einige Kosten unter Umständen steuerlich absetzbar sind. Die Absetzbarkeit hängt hier davon ab, ob die Immobilie für private oder gewerbliche Zwecke erworben wurde. In diesem Beitrag erzählen wir dir, unter welchen Voraussetzungen du deine Finanzierungskosten steuerlich geltend machen kannst.
Finanzierungskosten – Was gehört dazu?
Alle Aufwendungen zur Kreditbeschaffung zählen grundsätzlich zu Finanzierungskosten. Zu den häufigsten Finanzierungskosten gehören beispielsweise:
- Disagio (Abgeld)
- Zinsen
- Provisionen für die Kreditvermittlung
- Bearbeitungsgebühren
- Kosten für die Grundbucheintragung bei einer Hypothek (Notarkosten)
Wann kann man Finanzierungskosten von der Steuer absetzen?
Nicht alle Immobilienkredite sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Die Kreditzinsen kannst du nur dann geltend machen, wenn du deine Immobilie vermietest oder verkaufst. Bewohnst du das Haus oder die Wohnung selbst, so kannst du die Kreditzinsen leider nicht geltend machen. Diese Ausgaben gehören zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen deiner privaten Lebensführung.
Grundsätzlich gilt: Entstehen die Finanzierungskosten für eine Immobilie in einem direkten Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften (also gewerbliche Nutzung der Immobilie), so können die Finanzierungskosten als Betriebskosten bzw. Werbungskosten abgesetzt werden. Dadurch wird der steuerpflichtige Gewinn gemindert, deine Steuerlast wird kleiner.
Brauchst du Hilfe bei deiner Steuererklärung? Wir helfen dir!
Finanzierungskosten bei einer doppelten Haushaltsführung
Befindet sich deine Wohnung zu weit von deiner ersten Tätigkeitsstätte, so kannst du in der Regel die Kosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Dabei kannst du aber auch die Zinsen für von dir gekaufte Immobilie von der Steuer absetzen.
Baufinanzierung so leicht kann das sein!*
Finanzierungskosten bei einer Immobilie mit gemischter Nutzung
Wird eine Immobilie zum Teil sowohl vermietet als auch privat genutzt, so kannst du einen Teil der Finanzierungskosten absetzen. Das bezieht sich auf den vermieteten Teil. Ein Beispiel dafür wäre ein Zweifamilienhaus, bei dem eine Partei vermietet wird.
Beispiel: Bei einem Zweifamilienhaus mit Gesamtfläche von 300 m² wird eine Partei mit einer Wohnfläche von 120 m² vermietet. Der vermietete Anteil entspricht einem Nutzungsanteil von 40 Prozent. Demnach kann man 40 Prozent der Finanzierungskosten steuerlich geltend machen.
Bei einer Immobilie mit gemischter Nutzung solltest du folgende Punkte beachten, um die maximale steuerliche Absetzung zu bekommen:
- Schließe getrennte Darlehensverträge für beide Bauteile ab
- Frage die Bauhandwerker nach einer getrennten Abrechnung der Bauteile
- Richte am besten getrennte Baukonten ein. So kannst du die betrieblich entfallenden Herstellkosten gleich mit den Darlehensmitteln finanzieren
- Füge nicht Fremd- und Eigenmittel auf einem Konto zusammen, so kannst du besser die Übersicht behalten
Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Jetzt Steuererklärung beauftragen!