Elternzeit: Das solltest du wissen!

Elternzeit
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Die Elternzeit ist ein Zeitraum von unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt von deinem Kind. Jeder Arbeitnehmer hat auf diese Freistellung einen Rechtsanspruch.

 

Wer kann Elternzeit nehmen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass du Elternzeit nehmen kannst:

  • Du lebst zusammen mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • Du erziehst und betreust dein Kind selbst
  • Du bist Arbeitnehmer/in

Nicht nur leibliche Eltern, auch Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Verwandte bis zum 3. Grad können dies beantragen. Als Selbstständiger kannst du keine Elternzeit nehmen, aber natürlich bei deiner Familie zu Hause bleiben oder deine Zeit familiengerecht planen. Die Großeltern des Kindes können auch Elternzeit beantragen, wenn mindestens ein Elternteil minderjährig ist oder ein Elternteil eine Ausbildung macht. Dabei dürfen die Eltern nicht selbst in Elternzeit sein. Auch wenn die Großeltern zusammen mit ihrem Enkelkind in einem gemeinsamen Haushalt leben, können sie Elternzeit beantragen.

 

Wie lange habe ich Anspruch auf Elternzeit?

Gesetzlich stehen dir 36 Monate zu. Davon kannst du maximal 24 Monate in der Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag von deinem Kind nehmen. Die Elternzeit kannst du in maximal drei Abschnitte unterteilen. Jede Familie ist individuell, deshalb ist es wichtig, dass du dir Zeit nimmst, deine Elternzeit zu planen und die wichtigsten Fragen vorab klärst:

  • Wie viel Elternzeit kann ich mir finanziell und beruflich überhaupt leisten?
  • Warum nehme ich Elternzeit und was erwarte ich von ihr?

 

Wann, wo und wie stelle ich den Antrag darauf?

Deinen Antrag auf Elternzeit musst du in schriftlicher Form und mit eigenhändiger Unterschrift, so ist es gesetzlich vorgegeben, bei deinem Arbeitgeber anmelden. Am besten lässt du es dir von deinem Abreitgeber bestätigen. Dein Antrag darauf muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt beginnt die Elternzeit. Als Arbeitnehmer wäre es sinnvoll, sich vorher für einen Zeitraum auf zunächst zwei Jahre verbindlich festzulegen, wie du deine Elternzeit gestalten willst. Hast du Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren sind, kannst du die Elternzeit auch zwischen dem vierten und achten Lebensjahr nehmen. Hier beträgt die Frist für den Antrag 13 Wochen.

 

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Schutz vor Kündigung in der Elternzeit:

Der Arbeitgeber darf dir während der Elternzeit normalerweise nicht kündigen. Bereits wenn du die Elternzeit beantragt hast, beginnt der Kündigungsschutz. Dies gilt aber nur höchstens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Hast du die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag genommen, beginnt der Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vorher. Bei einer Aufteilung der Elternzeit gilt eine achtwöchige Schonfrist beim Kündigungsschutz vor der Elternzeit für jeden dieser Zeitabschnitte. Mit Ablauf der Elternzeit endet dein Kündigungsschutz. Dein Arbeitsverhältnis kannst du als Arbeitnehmer zu Ende der Elternzeit kündigen, wenn du die drei Monat Kündigungsfrist einhältst. Es gibt Ausnahmefälle, bei denen der Arbeitgeber während der Elternzeit dich kündigen darf. Diese Zulässigkeit muss er beantragen. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers kann dies beispielsweise der Fall sein.

 

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Grundsätzlich stehen dir 67 Prozent von deinem Nettogehalt zu, ausgehend vom Gehalt der letzten zwölf Monate. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir Geld weiterhin zu bezahlen. Die Höhe des Elterngeldes wurde im BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) festgelegt. Normalerweise liegt der Betrag mindestens bei 300 EUR und maximal bei 1.800 EUR. Verdienst du mehr als 1.200 EUR monatlich, bekommst du 65 Prozent von deinem Nettogehalt. Wenn ihr gemeinsam ein Jahreseinkommen von mehr als 500.000 EUR habt, wirst du weder Gehalt noch Elterngeld bezahlt bekommen. Das Gleiche gilt, wenn du alleinerziehend bist und dein Jahreseinkommen über 250.000 EUR liegt.

 

Kann ich Teilzeit nach der Elternzeit arbeiten?

Nach deiner Elternzeit gelten dieselben Bestimmungen für dein Arbeitsverhältnis wie zuvor. Dazu zählt, dass du wieder genauso viele Stunden arbeitest. Du hast also auch keinen bestimmten Anspruch auf Teilzeit. Trotzdem kannst du sie von deinem Arbeitgeber verlangen. Dazu musst du verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Du musst schon länger als sechs Monate bei deinem Arbeitgeber sein und dein Arbeitgeber sollte mehr als 15 Arbeiter beschäftigen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor deinem geplanten Beginn der Teilzeit gestellt werden. Ablehnen darf dein Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen. Kommt es zu keiner Einigung zwischen euch beiden, muss das Arbeitsgericht entscheiden.

 

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