Zahnarztkosten von der Steuer absetzen – Geht das?

Außergewöhnliche Belastung
Zahnarztkosten, Zahnzusatzversicherung, Außergewöhnliche Belastung, Gesetzliche Krankenkasse

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Lesedauer: 4 Minuten

Zahnarztkosten können dich ganz schnell stark finanziell belasten. Besonders bei einem Zahnersatz kannst du mit hohen Zahnarztkosten rechnen. Da ist es ganz wichtig, alle Möglichkeiten zu nutzen, die einem etwas Geld sparen können.

In diesem Beitrag erzählen wir dir, wie du deine Zahnarztkosten von der Steuer absetzen kannst und worauf du dabei achten musst.

 

Welche Zahnarztkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Du kannst die Zahnarztkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, sofern die Kosten nicht von der Krankenkasse oder von der Zahnzusatzversicherung getragen worden sind. Entscheidest du dich als Versicherter also gegen die Regelversorgung, so ist für dich der Zahnersatz steuerlich absetzbar. In so einem Fall übernimmt die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten. Es kann also schnell die zumutbare Grenze überschritten werden.

Verordnet dir dein Arzt eine Therapie oder verschreibt er dir Medikamente, so kannst du die dabei entstehenden Kosten in deine Steuererklärung mitaufnehmen. Außerdem können auch die Fahrtkosten, die mit den Behandlungen in einem Zusammenhang stehen, von der Steuer abgesetzt werden. Diese werden mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer angesetzt.

Bekommst du eine professionelle Zahnreinigung, so wird erst mal die zumutbare Belastung von den Kosten abgezogen, bevor du den Betrag in deine Einkommensteuererklärung eintragen darfst. Wie hoch die zumutbare Belastung bei dir ist, hängt von deinem Jahreseinkommen, deinem Familienstand, der Kinderzahl und deiner Lebenssituation ab.

 

Außergewöhnliche Belastung

Deine Ausgaben für die Zahnarztbehandlungen oder für den Zahnersatz gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Die Kosten müssen „angemessen“ sein. Außerdem müssen diese unumgänglich gewesen und unvermeidbar sein.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen beispielsweise:

 

Es werden grundsätzlich nur die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen mitberücksichtigt, die innerhalb eines Jahres angefallen sind. Es macht daher insbesondere um den Jahreswechsel herum Sinn, Behandlungen, die nicht terminkritisch sind, ins steuerlich günstigere Jahr zu verlagern.

Vergesse nicht, dass du Belege sammeln musst, um deine Ausgaben nachzuweisen. Du solltest also alle Zahlungsquittungen, Belege und Rechnungen sammeln. Bist du ein Elternteil oder verheiratet, dann kannst du auch die Kosten, die du für deinen Ehepartner oder dein unterhaltsberechtigtes Kind bis 25 Jahre mitberücksichtigen.

 

Was kann ich absetzen?

Alle Kosten, die der Heilung oder zumindest der Linderung einer Krankheit dienen, sind abzugsfähig. Die Kosten werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, sofern ein medizinischer Anlass gegeben ist. Behandlungen, die nur einen kosmetischen Anlass haben (zum Beispiel Bleaching), erkennt das Finanzamt nicht an.

 

Kann ich eine private Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kannst du deine private Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen. In so einem Fall muss allerdings eine Einzelfallbetrachtung her. Wird der maximal anzusetzende Betrag bereits durch die Sozialversicherungsbeiträge aufgebraucht, so wird man die Zahnzusatzversicherung nicht absetzen können.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte aufgrund der spezifischen Vorteile gemacht werden. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in der Regel nur 50 Prozent der Kosten beim Zahnersatz ab, deshalb lohnt sich meistens die Zahnzusatzversicherung.

In deiner Steuererklärung wird die Zahnzusatzversicherung unter Sonderausgaben geltend gemacht. Die Summe der gezahlten Beträge wird bei „Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen. Bei Vorsorgeleistungen ist jährlich ein maximaler Betrag in Höhe von 1.900 EUR absetzbar. Bei Freiberuflern und Selbständigen liegt der maximale Betrag bei 2.800 EUR.

 

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1 Kommentar

Kim Avatar
Kim
Veröffentlicht am 19. Februar 2023 um 16:11 Uhr

Was gilt denn alles als "außergewöhnliche Belastung"? Cool, dass man die Kosten beim Zahnarzt von er Steuer absetzen kann. Wobei die Krankenkasse ja auch schon sehr viel übernimmt wenn man nachfragt.

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