Viele Kurzarbeiter müssen mit hohen Steuernachzahlungen rechnen

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Viele Kurzarbeiter müssen mit hohen Steuernachzahlungen rechnen

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Lesedauer: 3 Minuten

Viele Empfänger vom Kurzarbeitergeld waren erschüttert: Das Finanzamt verlangt eine Steuernachzahlung. Das Kurzarbeitergeld wurde zu einer Notlösung während der Pandemie, die viele Jobs gerettet hat. Nun drohen vielen Arbeitnehmern*innen Nachzahlungen von Hunderten oder sogar Tausenden EUR bzw. eine viel geringere Erstattung von Finanzamt.

 

Warum kommt es zu Nachzahlungen?

Grundsätzlich ist das Kurzarbeitergeld (Kug) steuerfrei. Du als Empfänger*in wirst allerdings indirekt belastet. Die Ursache hierfür ist der Progressionsvorbehalt. Bei einer monatlichen Auszahlung bleibt das Kurzarbeitergeld für dich zwar steuerfrei, jedoch muss es am Ende des Jahres dem zu versteuernden Einkommen dazugerechnet. Es ergibt sich also ein höherer Steuersatz, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird.

Weitere Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt im Steuerrecht unterliegen, sind:

  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld I
  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld
  • Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz

 

Steuernachzahlung

 

Müsstest du mit Sicherheit Kurzarbeiter Steuern nachzahlen?

Nein, nicht jede Kurzarbeit zieht Steuern nach sich. Ob oder gegebenenfalls wie viel das Finanzamt von dir nachzuzahlen verlangt, hängt stark davon ab, wie viel Lohnsteuer du im Jahr 2020 insgesamt gezahlt hast.

Wenn du in einigen Monaten Kurzarbeitergeld erhalten hast, jedoch im Rest des Jahres voll beschäftigt warst, kannst du mit einer Rückzahlung rechnen. Wenn du allerdings nur zu etwa 50 Prozent Kurzarbeitergeld erhalten hast, bekamst die Leistung zusätzlich zum Lohn, so droht eine Nachzahlung. Es kommt also auf den jeweiligen Fall an.

Durchschnittlich müsstest du als Betroffene*r mit circa 15 Prozent des Kurzarbeitergeldes rechnen. Je mehr Kurzarbeitergeld du bezogen hast, desto mehr müsstest du auch nachzahlen. Dasselbe Problem betrifft dich, sofern du andere staatliche Bezüge bzw. Lohnersatzleistungen bezogen hast.

 

Bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Es kommt wieder auf den Fall an: Hast du in einem Jahr mehr als 410 EUR aus Leistungen bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, so müsstest du bis zum 31. Juli des Folgejahres eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Das bedeutet, dass die Frist für Jahr 2020 am 31. Juli 2021 endet.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes findest du auf der Lohnsteuerbescheinigung, die du von deinem/r Arbeitgeber*in bekommst. Arbeitgeber*innen und die Organisationen, die die Lohnersatzleistungen auszahlen, sind verpflichtet, die Zahlungen an das Finanzamt zu melden.

 

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