Verspätungszuschlag bei der Steuererklärung: Das wichtigste im Überblick

Verspätungszuschlag
Verspätungszuschlag bei der Steuererklärung: Das wichtigste im Überblick

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Hast du vergessen, die Steuererklärung abzugeben? Oder warst du mit der Abgabe zu spät dran? Dann musst du mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Wie hoch der Zuschlag ist und was du über das Thema wissen musst, erzählen wir dir hier.

 

Verspätungszuschlag – Was ist das?

Bei dem Verspätungszuschlag spricht man von einer steuerlichen Nebenleistung. Der Zuschlag dient als Sanktion, um Menschen dazu zu bringen, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben. Der Fiskus möchte somit sicherstellen, dass die Steuern pünktlich eingenommen werden können.

Bis 2018 konnte das jeweilige Finanzamt eigenständig über die Ahndung der verspäteten Abgabe der Steuererklärung entscheiden. Seit 2019 sind die Verspätungszuschläge nach der Abgabenordnung geregelt.

 

Wen trifft der Verspätungszuschlag?

Nicht alle sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Gibst du deine Steuererklärung freiwillig ab, so hast du ganze 4 Jahre Zeit. Also kannst du deine Steuererklärung für das Jahr 2018 noch bis zum 31. Dezember 2022 abgeben. Demnach hast du bei deiner freiwilligen Steuererklärung auch keinen Verspätungszuschlag.

Bist du Selbständig oder hast im Jahr über 410 EUR an Lohnersatzleistungen bekommen? Dann musst du die Steuererklärung abgeben. Hältst du die Fristen nicht ein, so wird schnell ein Verspätungszuschlag fällig. Außerdem kann das Finanzamt dir sogar Zwangsgeld verhängen.

 

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Kommt eine Mahnung vom Finanzamt, wenn ich meine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgebe?

Gibst du die Steuererklärung nicht rechtzeitig ab, dann bekommst du eine Mahnung von der Finanzbehörde. Bei der ersten Mahnung handelt es sich in der Regel um eine Erinnerung. Solltest du die erste Mahnung erhalten, so solltest du nicht zögern und schnellstmöglich die Steuererklärung abgeben.

 

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Die Höhe des Verspätungszuschlags hängt in der ersten Linie von dem Zeitraum deiner Verspätung und der Höhe deiner Steuerschuld. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Verspätungsmonat. Monatlich sind es allerdings mindestens 25 EUR. Maximal kann das Finanzamt 10 Prozent der festgesetzten Summe als Verspätungszuschlag verlangen. Dabei dürfen das maximal 25.000 EUR sein.

 

So wird der Verspätungszuschlag berechnet:

  1. Zuerst wird die Steuer festgesetzt. Diese wird als Grundlage für die Berechnung des Verspätungszuschlags eingesetzt
  2. Danach wird der Verspätungszuschlag pro Monat mithilfe folgender Formel errechnet: Festgesetzte Steuer x 0,25 Prozent = Monatlicher Verspätungszuschlag
  3. Danach wird der errechnete Betrag verglichen. Liegt der Betrag über 25 EUR, so wird dieser als Verspätungszuschlag angesetzt. Ist der Betrag niedriger, so werden 25 EUR angesetzt
  4. Am Ende wird der endgültiger Verspätungszuschlag errechnet. Dabei wird folgende Formel eingesetzt: Anzahl der verspäteten Monate x Verspätungszuschlag pro Monat bzw. 25 EUR = Höhe des Verspätungszuschlags

 

 

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