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Versicherungen können einige Bereiche deines Lebens absichern. Viele Beiträge für die Versicherungen kannst du in der Regel als Vorsorgeaufwendungen oder als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Welche Versicherungen das genau sind und was du beachten musst, erzählen wir dir in diesem Beitrag.
Welche Versicherungen kann ich absetzen?
Dienen die Versicherungen der Vorsorge, so kannst du die Beiträge grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Also sollten sie entweder dein Vermögen oder deine Gesundheit absichern. Zu solchen Versicherungen gehören:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Risikolebensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Wenn du deine Versicherungen absetzen möchtest, musst du bestimmte Höchstgrenzen beachten.
- Bei Angestellten, Rentnern und Beamten liegt die Höchstgrenze bei 1.900 EUR
- Bei Freiberuflern und Selbständigen liegt die Höchstgrenze bei 2.800 EUR
- Bei Ehepaaren, die sich für eine Zusammenveranlagung entscheiden, wird die Summe der Höchstgrenzen verwendet
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Werbungskosten
Handelt es sich bei deiner Versicherung um berufliche Risiken, so können die Beiträge als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Sollte die Versicherung nur teilweise berufliche Gründe decken, so musst du eine Aufteilung vornehmen.
Setzt du Versicherungskosten als Werbungskosten ab, so musst du keine Höchstgrenze beachten. Du kannst also den vollen Betrag steuerlich geltend machen. Beachte aber, dass hier der Arbeitnehmerpauschbetrag von großer Bedeutung ist. Bist du mit deinen Werbungskosten unter 1.000 EUR, so lohnt es sich eher, den Arbeitnehmerpauschbetrag in Anspruch zu nehmen, statt alle Kosten einzeln aufzuweisen.
Hier findest du ein paar Versicherungen, die du als Werbungskosten absetzen kannst:
- Berufliche Unfallversicherung
- Berufsrechtsschutzversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
Altersvorsorgeaufwendungen
Auch die Versicherungen für Altersvorsorgeaufwendungen kannst du in deine Steuererklärung mitaufnehmen. Als Altersvorsorgeaufwendungen kannst du folgende Beiträge absetzen:
- Rürup-Rente
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Berufsständische Versorgungswerke
Handelt es sich in deinem Fall um eine Riester-Rente, so musst du diese in die Anlage AV eintragen. In die Anlage musst du Daten eintragen, die du auf der Riester-Bescheinigung findest. Die Bescheinigung bekommst du in der Regel von deinem Riester-Anbieter zu Jahresbeginn.
Welche Versicherungen kannst du nicht absetzen?
Sachversicherungen, die Inventar oder Gegenstände schützt, kannst du leider nicht steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise:
- Kfz-Kaskoversicherung
- Hausrat- oder Gebäudeversicherung
- Kapitallebensversicherung mit Versicherungsschluss ab 1. Januar 2005
- Reiserücktritt- und Reisegepäckversicherung
- Fahrradversicherung
Welche Nachweise benötige ich?
Grundsätzlich musst du, seitdem die Belegvorhaltpflicht eingeführt wurde, keine Unterlagen oder Nachweise mehr an das Finanzamt mit deiner Steuererklärung zukommen lassen.
Also musst du die Unterlagen zu den Versicherungsausgaben nicht beilegen. Bei einigen Versicherungskosten, die sowieso in deiner Lohnsteuerbescheinigung bereits enthalten sind, musst du keine Informationen vorlegen, da das Finanzamt bereits über diese verfügt.
Sollte allerdings das Finanzamt die Nachweise anfordern, so bist du verpflichtet, diese vorzulegen. Je höher deine Ausgaben sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt die Nachweise sehen möchte.
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