Verlustvortrag: Was solltest du wissen?

Verlustvortrag
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Lesedauer: 3 Minuten

Hast du keine Gewinne, sondern Verluste in einem Steuerjahr gemacht, so kannst du diese Verluste mit einem Verlustvortrag in den folgenden Jahren steuerlich geltend machen. Wie das geht und was du dabei beachten solltest, erzählen wir dir in diesem Beitrag.

 

Verlustvortrag

Grundsätzlich entsteht ein Verlust dann, wenn du mehr ausgibst, als du einnimmst. Leider gilt die Regelung nicht für das private Minus auf deinem Konto. Die Regelung ist für hohe Ausgaben im betrieblichen oder beruflichen Rahmen relevant.

Erzielst du also Verluste aus einer Einkunftsart, die du nicht mit den positiven Einkünften des vergangenen oder des laufenden Jahres verrechnen kannst, werden die Verluste von der Finanzbehörde in dem Verslustfeststellungsbescheid festgesetzt. Dies ist die Grundlage für den Verlustvortrag.

Mit anderen Worten werden deine Verluste mit den positiven Einkünften aus den Folgejahren verrechnet. Somit wird deine Steuerschuld geringer.

 

Was bringt mir ein Verlustvortrag?

Um tatsächlich Steuern zu sparen, musst du so viele Betriebsausgaben und Werbungskosten von deinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen. Das geht allerdings nur solange das Endergebnis deiner Einnahmen minus deine Ausgaben positiv bleibt. Wird das Ergebnis negativ, dann sieht es schlecht aus.

Um diese Ausgaben nicht zu verwerfen, kannst du ein Verlustvortrag machen. Dein Verlust wird quasi vorgezogen, solange du wieder positive Einkünfte erzielst. So kannst du in diesem Fall deine Verluste in einem späteren Steuerjahr geltend machen.

 

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Verlustausgleich und der Verlustverrechnung?

Tatsächlich bedeuten Verlustverrechnung, Verlustabzug und Verlustausgleich im Steuerrecht nicht dasselbe. Hast du deine Verluste in deine Steuererklärung eintragen, so gibt es tatsächlich unterschiedliche Auswirkungsmöglichkeiten. Allgemein wird dieser Vorgang allerdings Verlustabzug genannt.

  • Verlustverrechnung: Wenn du keine positiven Einkünfte im Steuerjahr hattest oder deine Verluste nicht mit deinen Einkünften ausgleichen darfst, dann kannst du mit der Verlustverrechnung deine Verluste in ein späteres oder früheres Steuerjahr verschieben
  • Verlustausgleich: Hast du positive Einkünfte aus einer weiteren Einkunftsart, so kannst du bis auf wenige Ausnahmen deinen Verlust auf diese Einkünfte anrechnen. Dadurch wird deine Steuerschuld in dem Steuerjahr kleiner.

 

Verlustvortrag bei Studenten

Wenn du als Student größere Verluste trägst, dann kannst du einen Verlustvortrag machen. In dein Verlustvortrag kannst du beispielsweise deine Semesterbeiträge, Studiengebühren, Fahrtkosten, Schreibmaterial, Fachliteratur, Kosten für eine Zweitwohnung am Studienort, Arbeitsmittel oder ein Computer aufnehmen.

Deine Einnahmen als Student sind oft nicht so hoch. Beziehst du BAföG, so sind diese Einnahmen aus der steuerrechtlichen Sicht nicht zu beachten.

Leider kannst du als Student in deinem ersten Bachelorstudium kein Verlustvortrag machen. Du darfst in deinem Erststudium die Studienkosten als Ausbildungskosten unter Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Höhe darf maximal 6.000 EUR betragen. Für die Sonderausgaben kann leider kein Verlustvortrag gemacht werden.

Befindest du dich in deinem Masterstudium, so kannst du die Ausgaben durch den Verlustvortrag in späteren Jahren geltend machen.

 

Verlustvortrag in der Steuererklärung

Möchtest du einen Antrag auf Verlustfeststellung machen, so musst du in dem Mantelbogen einen Hacken bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ setzen. Außerdem musst du die Anlage N ausfüllen.

Als Student sollst du einfach alle deine Verluste zusammenrechnen und in die Anlage N eintragen. Die Angaben werden unter den Fortbildungskosten auf der Seite 2 eingetragen.

 

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