Untermietvertrag und deine Steuererklärung

Vermietung
Untermietvertrag und deine Steuererklärung

Inhaltsverzeichnis

Lesedauer: 3 Minuten

Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!

Trusted Shops

 

Untermiete ist eine gängige Form, nicht genutzten Wohnraum nutzbar zu machen und dabei zusätzliches Einkommen zu generieren. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles Relevante zum Thema Untermietvertrag und deine Steuererklärung.

 

Untervermietung

Es ist egal, ob du ein Zimmer über Airbnb, Booking oder Wimdu für kurze Zeit oder sogar dauerhaft vermietest, erzielst du Einnahmen und der Fiskus möchte da was mitverdienen. Deshalb darfst du die Untervermietung nicht als eine private Angelegenheit betrachten, den sollte das Finanzamt Wind davon bekommen, kann es teuer werden.

Überschreiten deine Nebeneinkünfte die Freigrenze, so musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dabei werden die Einkünfte aus Untervermietung als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung deklariert.

 

Was gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?

Sofern die Einnahmen nicht mit einem Gewerbebetrieb erzielt worden sind, handelt es sich um sogenannte Überschusseinkünfte. Folgende Einkünfte gehören laut dem Einkommensteuergesetz dazu:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei unbeweglichem Vermögen (wie Gebäude, Schiffe, sofern diese in das Schiffsregister eingetragen sind, Grundstücke und Gebäudeteile)
  • Einkünfte bei der Veräußerung von Pacht- und Mietzinsforderungen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei grundstücksgleichen Rechten (dazu gehören beispielsweise Mineralgewinnungsrecht oder Erbbaurecht)
  • Einkünfte bei zeitlich begrenzter Überlassung der Rechte (zum Beispiel bei gewerblichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Urheberrechten)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen wie bei beweglichem Betriebsvermögen

 

Brauchst du Hilfe bei deiner Steuererklärung? Wir helfen dir!

 

Die Freigrenze

Liegen deine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unter 520 EUR im Jahr, so werden diese nicht versteuert. Die Einnahmen müssen in so einem Fall nicht mal in die Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings ist hier vorausgesetzt, dass die Untervermietung tatsächlich nur vorübergehend ist.

Dabei ist auch wichtig zu erwähnen, dass es sich bei den 520 EUR um eine Freigrenze und keinen Freibetrag handelt. Werden die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung höher als die Freigrenze, so müssen die gesamten Einkünfte in die Steuererklärung.

 

Was kann der Vermieter von der Steuer absetzen?

Deine Einkünfte als Vermieter trägst du in die Anlage V ein. Allerdings müssen folgende Einnahmen nicht versteuert werden: Abschreibungen, Schuldzinsen und laufende Kosten werden von den Mieteinnahmen abgezogen.

Unter den laufenden Kosten kannst du dir beispielsweise Maklerkosten oder die Beiträge für die Hausverwaltung vorstellen. Laufende Kosten können in der Regel nicht auf den Mieter umgelegt werden. Zudem kannst du die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen von der Steuer absetzen.

Außerdem kannst du als Vermieter die Zinsen für ein Darlehen und die Gebäude- bzw. Herstellungskosten steuerlich geltend machen.

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Jetzt Steuererklärung beauftragen!


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.