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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Viele Lebensumstände wie Heirat, Karriere oder ein Kind können zu einem Steuerklassenwechsel führen. In diesem Beitrag erzählen wir dir, welche Steuerklasse für dich die Richtige ist, wie du die Steuerklasse änderst und was du beachten musst.
Steuerklassen bei Ehegatten
Ehepaare können zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen auswählen:
- IV / IV
- III / V
- IV-Faktor / IV-Faktor
Es ist immer empfehlenswert, sich mit den Lohnsteuerklassen auseinanderzusetzen. Den durch eine durchdachte Kombination bekommen sie mehr Geld. Geschickte Wahl der Lohnsteuerklasse kann außerdem Kranken-, Mutterschafts-, Arbeitslosen- und Erziehungsgeld erhöhen.
Nach der Hochzeit werden dem Ehepaar automatisch die Steuerklassen IV / IV zugeteilt. Sollte nur ein Ehepartner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, so macht die Kombination III / V mehr Sinn. In der Lohnsteuerklasse III wird für den Ehepartner mit Einkünften die geringste Lohnsteuer einbezogen. Dafür werden beim Partner mit der Steuerklasse V höhere Abzüge fällig.
Eine gerechtere Verteilung der Steuerlast gibt es bei der Kombination IV-Faktor.
Solltet ihr euch für die Kombination III / V oder IV-Faktor entscheiden, so seid ihr dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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Wann und wie kann ich die Steuerklasse wechseln?
Seit dem 01.01.2020 können Lebenspartner und Ehegatten mehrfach jährlich die Steuerklasse wechseln. Es müssen auch keine besonderen Vorschriften beachtet werden. Außerdem gibt es seit Oktober 2017 Ehe für alle.
Um deine Steuerklasse zu ändern, musst du beim Finanzamt das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ einreichen.
Die Änderung kann sehr schnell beim Finanzamt beantragt werden und wird in Elstam, der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale gespeichert. Jeder Arbeitgeber kann auf die Daten zugreifen, um die Steuerklasse der Mitarbeiter zu erfahren. Damit wird die Lohnsteuer ermittelt.
Steuerklasse ändern bei Trennung und Scheidung
Lebt ihr dauernd getrennt, so müsst ihr beide grundsätzlich in die Lohnsteuerklasse I. Im Trennungsjahr könnt ihr bis zum Jahresende die Lohnsteuerklasse behalten, unabhängig davon, wann die Trennung erfolgte.
Im Jahr der Trennung können die Eheleute weiter zusammen veranlagen. Einer der Partner kann allerdings verlangen, den durch die Zusammenveranlagung entstehenden Steuernachteil zu ersetzen. Das ist ab dem Zeitpunkt tatsächlichen Trennung möglich.
Mehr Elterngeld durch den Steuerklassenwechsel
Die Höhe des Elterngeldes wird nach deinem Nettogehalt berechnet. Für die Berechnung wird dein Gehalt im Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor dem ersten Monat des Mutterschutzes verwendet. Welche Steuerklasse du in der Zeit hattest, ist hier entscheidend. Hattest du während der Zeit hauptsächlich die Steuerklasse III, so ist diese für dich entscheidend. Der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, sollte die Steuerklasse III wählen. Denn so erhöhen sich das Nettoeinkommen und somit das Elterngeld.
Beachte dabei, dass ein Antrag auf Wechsel der Lohnsteuerklasse müsste mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes abgegeben werden.
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