Lohnsteuerabzugsmerkmale

Erzielst du Einkommen, so musst du auch die Einkommensteuer bezahlen. Doch nicht jeder bezahlt gleich viel Steuern. In Deutschland wird vor allem darauf geachtet, dass jeder so viel Steuern bezahlt, wie man tragen kann. Dadurch soll verhindert werden, dass du durch die Steuerzahlung in finanzielle Notsituationen kommst. Bestimmte elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale helfen beim Lohnsteuerabzug. Was das bedeutet, erklären wir dir hier.

 

Was sind Lohnsteuerabzugsmerkmale?

Wie du bereits weißt, erfolgt der Lohnsteuerabzug durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale eines Arbeitnehmers. Je nachdem, in welcher Steuerklasse du beispielsweise bist, hast du eine andere Steuerbelastung. Sogenannte Freibeträge können dein zu versteuerndes Einkommen und deine Steuerlast verringern. Diese Lohnsteuerabzugsmerkmale werden in deiner Datenbank der Finanzverwaltung festgehalten. Dein Arbeitgeber kann auf diese Datenbank dann elektronisch zugreifen.

 

Wozu dienen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)?

Damit dein Arbeitgeber die Lohnsteuerberechnung machen kann, muss er auf diese Besteuerungsmerkmale zugreifen können. Dabei kann er diese auf der ELStAM-Datenbank sehen. Dies muss dann in der Lohnabrechnung zu sehen sein. Grundsätzlich wurden die elektronischen Lohnsteuermerkmale erstmals 2013 eingeführt. Dabei ersetzte sie die Lohnsteuerkarte, die in Papierform jahrelang verwendet wurde.

 

Was ist der Inhalt der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale?

Wenn du noch im Kopf hast, was auf der Lohnsteuerkarte auf der Vorderseite zu sehen war, dann kennst du grob den Inhalt der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Zum einen ist die Steuerklasse zu sehen. Bist du in der Steuerklasse vier mit Faktor, so ist das zu erkennen. Zudem ist das Kirchensteuermerkmal und auch das deines Partners zu erkennen. Solltest du Kinder haben, so ist die Zahl der Kinderfreibeträge festgehalten. Auch Lohnsteuerfreibeträge und Hinzurechnungsbeträge werden vermerkt.

 

Gehört das Kirchensteuermerkmal zu den elektronischen Lohnsteuermerkmalen?

Laut Paragraf 39 Absatz 4 EStG wird das Kirchensteuermerkmal nicht den Lohnsteuermerkmalen zugeordnet, trotzdem wird es gespeichert (Paragraf 39e Absatz 2 EStG). Der Grund, warum das weiterhin umstritten ist, liegt daran, dass es dem Anschein nach sowohl verfassungsrechtlichen als auch datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt.

 

Was passiert, sollten sich die Daten ändern?

Der Arbeitgeber muss auf diese Daten zugreifen können. Diese Daten sind für ihn verbindlich. Durch eine Heirat, Scheidung und weiterer Lebenssituationsänderungen kannst du beispielsweise einer anderen Steuerklasse zugeordnet werden. Dabei ändern sich auch deine gespeicherten Daten. Diese Änderungen werden dann auf der Änderungsliste aufgenommen und zur Information dem Arbeitgeber am Monatsanfang bereitgestellt.

 

Wie verläuft das Verfahren?

Dein Arbeitgeber benötigt am Anfang der Beschäftigung bestimmte Daten von dir. Dabei ist neben dem Geburtsdatum auch die Steueridentifikationsnummer notwendig. Zudem muss der Arbeitgeber wissen, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Des Weiteren ist die Information bezüglich möglicher Lohnsteuerfreibeträge wichtig. Durch diese Angaben ist eine Anmeldung in der ELStAM-Datenbank möglich, woraufhin er eine Anmeldebestätigungsliste mit den zugehörigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhält. Durch diese Lohnsteuerabzugsmerkmale kann der Arbeitgeber dann den Lohnsteuerabzug individuell berechnen. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, so muss der Arbeitnehmer in der Datenbank abgemeldet werden.

 

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die ELStAM nicht abrufen kann?

Solltest du beispielsweise eine Sperrung beantragen, kann der Arbeitgeber die notwendigen Daten nicht abrufen. Aus diesem Grund muss er den Arbeitslohn so besteuern, als wärst du in der Steuerklasse 5.

 

 

Lohnsteuerabzugsmerkmale

 

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