Inhaltsverzeichnis
- Pflegeheimkosten von der Steuer absetzen
- Welche Pflegekosten können von der Steuer abgesetzt werden?
- Außergewöhnliche Belastungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Pflegeaufwand von der Steuer absetzen
- Wo werden die Pflegekosten in der Steuererklärung eingetragen?
- Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Wirst du oder deine nahen Angehörige in einem Pflegeheim oder einem Altenheim aufgrund der Schwierigkeiten bei der Selbstversorgung untergebracht, so kannst du diese Aufwendungen in der Regel von der Steuer absetzen. Wie das geht und was du darüber wissen musst, erzählen wir dir hier.
Pflegeheimkosten von der Steuer absetzen
Seit 2010 kannst du die Pflegeheimkosten bzw. die Pflegekosten von der Steuer absetzen, ganz unabhängig davon, ob eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit besteht oder nicht.
Um die Aufbringung in einem Altenheim bzw. Pflegeheim steuerlich geltend machen zu können, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Der Betroffene muss auf eine Altenheim- oder Pflegeheimunterbringung angewiesen sein
- Der Betroffene sollte ein steuerpflichtiges Rentenempfänger sein oder
- Der Betroffene ist zwar selbst nicht steuerpflichtig, seine Angehörige müssen allerdings dabei für die Kosten für das Heim aufkommen
Welche Pflegekosten können von der Steuer abgesetzt werden?
Viele Ausgaben, die in einem Zusammenhang mit der Pflege stehen, kannst du tatsächlich von der Steuer absetzen. Die Pflegekosten lassen sich grundsätzlich entweder als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Zu den typischen Pflegekosten, die du absetzen kannst, gehören:
- Unterbringung in einem Pflegeheim
- Tages- und Nachtpflege
- Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes oder einer ambulanten Pflegekraft
- Kleidung
- Lebensmittel
- Kurzzeitpflege
- Pflegevorrichtungen (zum Beispiel spezielle Betten)
- Einbau des Treppenlifts
- Medikamente
- Fahrtkosten (beispielsweise, wenn die pflegebedürftige Person zum Arzt gefahren wird)
- Umbaumaßnahmen (zum Beispiel für ein barrierefreies Bad)
Außergewöhnliche Belastungen
Einen großen Teil der Ausgaben für die Pflege kannst du als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Unter dem Begriff „außergewöhnliche Belastungen“ kannst du dir unvermeidbare Kosten vorstellen, die höher ausfallen als die Aufwendungen anderer Steuerzahler mit einem ähnlichen finanziellen und familiären Stand.
Bevor die Pflegekosten geltend gemacht werden, müssen die Erstattungen von den Kostenträgern und Versicherungen abgezogen werden. Zu solchen gehören beispielsweise:
- Erstattungen (von zusätzlichen Versicherungen)
- Bezüge und Einkünfte der pflegebedürftigen Person
- Pflegegeld der gesetzlichen oder privaten Versicherung
- Nachlass der verstorbenen (früher gepflegten) Person
- Beihilfe
- Haushaltsersparnis, sofern die Wohnung aufgelöst wurde
Beachte, dass du die altersbedingten Kosten leider nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, da solche Kosten nicht mit dem Pflegegrad einhergehen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Manche Kosten, die du nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen kannst, kannst du als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Zu den typischen Ausgaben gehören:
- Ausgaben für das Hausnotrufsystem
- Wohnumfeldverbessernde Umbaumaßnahmen (Ein barrierefreies Bad)
- Kosten für Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Hilfe bei der Gartenarbeit, beim Duschen, Senioren-Assistenz, ambulanten Pflegedienst und Haushaltshilfe
Pflegeaufwand von der Steuer absetzen
Du musst beachten, dass die Pflegekosten immer nachgewiesen werden müssen, es besteht also die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Die Kostenbelege müssen auf jeden Fall mindestens bis zur Zusendung des Steuerbescheids aufbewahrt werden. Insbesondere gilt es für folgende Nachweise:
- Versicherungsbescheide
- Arzneimittelbelege
- Rechnungen eines anerkannten Pflegedienstes
- Bescheid über die Pflegegradeinstufung
- Belege über Pflegehilfsmittel
- Nachweise über Behinderung, psychische Erkrankung oder Demenz
Wo werden die Pflegekosten in der Steuererklärung eingetragen?
Deine Pflegekosten kannst du im Mantelbogen deiner Steuererklärung unter „andere außergewöhnliche Belastungen“ eintragen. Die Kosten gehören in die Zeilen 67-70.
In der Zeile 67 wird die Art der Belastung, die Summe der Ausgaben und die Summe der Kosten, die von dem Gesamtbetrag der Ausgaben tatsächlich abgezogen wird.
Die Zeilen 68-70 beinhalten die haushaltsnahen Dienstleistungen, die du in der Zeile 67 bereits eingerechnet hast.
Trägst du die Unterhaltsaufwendungen an eine pflegebedürftige Person, so werden die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt und in der Anlage „Unterhalt“ vermerkt.
Der Pflegepauschbetrag wird in den Zeilen 65-66 eingetragen.
Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Jetzt Steuererklärung beauftragen!