Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

Werbungskostenpauschale
Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

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Lesedauer: 2 Minuten

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Mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag kannst du deine Steuerschuld verringern. 2022 und 2023 kam die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du darüber wissen sollst.

 

Werbungskostenpauschale

Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird oft auch Werbungskostenpauschale genannt. Zu den Werbungskosten gehören grundsätzlich alle Kosten, die im Zusammenhang mit deinem Job entstehen und von deinem Arbeitgeber nicht erstattet wurden.

Die Werbungskostenpauschale wird sowohl Arbeitnehmern als auch Rentnern von dem Finanzamt angeboten. Die Pauschale wird übrigens selbst dann abgezogen, wenn du deine Steuererklärung ohne Angaben der Werbungskosten abgibst. Du brauchst also für die Werbungskostenpauschale keine Nachweise. Gibst du keine Steuererklärung ab, so verschenkst du deinen Steuervorteil an den Staat.

Die Werbungskosten in deiner Steuererklärung gehören in die Anlage N (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit).

 

Erhöhung der Werbungskostenpauschale

Mit den steigenden Energiepreisen hat die Ampel-Koalition im Februar 2022 beschlossen, die Werbungskostenpauschale rückwirkend zum 01. Januar 2022 auf 1.200 EUR zu erhöhen. Ab 2023 beträgt die Werbungskostenpauschale 1.230 EUR.

Die Werbungskostenpauschale wird einmal von deinen jährlichen Verdiensten abgezogen, selbst wenn du mehrere Arbeitsverhältnisse hast oder gleichzeitig in- und ausländische Einkünfte erzielst.

Sollten die Werbungskosten die Pauschale übersteigen, dann kannst du auch höhere Summe in die Einkommensteuererklärung eingeben. Dabei solltest du unbedingt die Belege sammeln.

Bei Ehepartnern wird die Werbungskostenpauschale jeweils einzeln berücksichtigt. Sollte sich ein Ehegatte für Einzelnachweis bei den Werbungskosten entscheiden, muss der oder die andere nicht zwangsläufig auch den Einzelnachweis wählen und kann einfach bei der Werbungskostenpauschale bleiben.

 

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Gilt die Werbungskostenpauschale auch für Minijobber?

Übst du einen Minijob aus, behält in der Regel dein Arbeitgeber einen Anteil als Pauschale zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und die 2%-ige Pauschale für Steuern. Das Geld wird dann von dem Arbeitgeber an die Bundesknappschaft überwiesen.

Wegen der Abführung der 2%-igen Pauschalsteuer musst du keine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn du nur ein Minijob ausübst. Leider kannst du dementsprechend auch keine Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen.

 

Was kannst du als Werbungskosten absetzen?

Folgende Kosten kannst du grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen:

  • Fachliteratur, Arbeitsmittel (wie Büroausstattung, Arbeitskleidung usw.)
  • Weiter- und Fortbildung, Umschulung, Zweitstudium oder zweite Berufsausbildung
  • Bewerbungskosten
  • Telefon- und Internetkosten
  • Fahrtkosten
  • Home-Office-Pauschale
  • Dienstreisen
  • Umzugskosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Kontoführungsgebühren
  • Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften
  • Häusliches Arbeitszimmer

 

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