Doppelte Haushaltsführung

Für viele wird das tägliche Pendeln oft zu zeitaufwendig und anstrengend. Die Stichzeiten in der Früh und am Nachmittag erschweren es vielen entspannt zur Arbeit zu fahren. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Arbeitnehmer eine Wohnung näher an der Arbeitsstätte zu mieten. Kürzere Arbeitswege und weniger Stress. Das sind aber nicht die einzigen Vorteile bei einer sogenannten doppelten Haushaltsführung. Du hast nämlich auch einen Steuervorteil, den viele übersehen. Wie das alles funktioniert und was du beachten solltest, erklären wir dir hier.

 

Was ist eine doppelte Haushaltsführung?

Wenn du als Arbeitnehmer aufgrund des Berufs eine Zweitwohnung brauchst, kannst du einige Aufwendungen von der Steuer absetzen. Diese Kosten kannst du dann als Werbungskosten geltend machen. Dieser Steuervorteil wurde eingeführt, damit Arbeitnehmer, die eine Zweitwohnung benötigen, entlastet werden. Jeder der eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen bezieht, hat monatlich Ausgaben, die mit nur einem Hauptwohnsitz nicht anfallen würden. Zusätzlich kannst du auch haushaltsnahe Dienstleistungen für diese Zweitwohnung geltend machen.

 

Welche Voraussetzungen gibt es bei einer doppelten Haushaltsführung?

Grundsätzlich kannst du nicht eine zweite Wohnung mieten und diese steuerlich absetzen. Hierfür setzt das Finanzamt gewisse Voraussetzungen an, die erfüllt werden müssen, um Ausgaben einer Zweitwohnung absetzen zu dürfen.

  • Eigener Hausstand als Lebensmittelpunkt

Du musst einen eigenen Haupthausstand haben. Das heißt, dass du eine Wohnung oder ein Haus haben musst, in welchen du beispielsweise mit deiner Familie lebst. Es ist wichtig, dass es dein eigener Hausstand ist. Hier musst du mehr als 10 Prozent der laufenden Kosten zahlen, was du auch belegen können musst. Hierfür genügt ein Kontoauszug. Es zählt also nicht, wenn du bei deiner Familie wohnst und keine Kosten übernimmst. Außerdem muss dieser Hauptwohnsitz auch dein Lebensmittelpunkt sein. Bei Singles kommt es auf eine persönliche Bindung an. Wenn du also nicht öfter als 2-mal im Monat diesen Ort besuchst, kannst du mit Beziehungen zu Familien und Partnern oder einer Vereinsmitgliedschaft argumentieren. Bei Ehepaaren wird der Lebensmittelpunkt bei der Familienwohnung akzeptiert, vorausgesetzt, dass du mindestens 6-mal im Jahr dort bist.

  • Zweitwohnung am Beschäftigungsort

Zusätzlich musst du eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort haben. Es ist auch akzeptiert, wenn die Zweitwohnung nur in der Nähe des Beschäftigungsortes ist. Es ist wichtig, dass du durch deinen Zweitwohnsitz deinen Arbeitsplatz schneller erreichst. So muss deine Zweitwohnung näher an deiner Berufsstätte sein als dein Hauptwohnsitz. Das Finanzamt muss entscheiden, ob das tägliche Pendeln zur Arbeitsstätte zumutbar ist oder nicht. Aus diesem Grund wird neben der Entfernung auch die Verkehrsverbindung betrachtet.

  • Berufliche Veranlassung

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass die doppelte Haushaltsführung aufgrund des Berufs anfällt. So ist eine Ferienwohnung beispielsweise keine doppelte Haushaltsführung. Wenn du versetzt wurdest, einen Arbeitsplatzwechsel hattest oder du an einem anderen Ort ein Arbeitsverhältnis eingehst, zählt das zu den beruflichen Gründen. Auf der anderen Seite kannst du auch deinen Lebensmittelpunkt von deiner Berufsstätte wegverlegen.

 

Doppelte Haushaltführung

 

Welche Kosten kannst du steuerlich absetzen?

Wenn alle Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt sind, kannst du gewisse Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Hierzu zählen:

  • Aufwendungen für die Unterkunft bis zu 1.000 EUR monatlich, (Miete, Nebenkosten, etc.)
  • Miete für deinen Autostellplatz
  • Entfernungspauschale für die tatsächlich durchgeführten Heimfahrten einmal pro Woche
  • Verpflegungsaufwendungen (für die ersten 3 Monate)
  • Kosten für Gegenstände zur Einrichtung und für den Hausrat
  • Telefonkosten
  • Rundfunkbeitrag
  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Umzugskosten

 

 

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