Sozialabgaben: Was solltest du wissen?

Sozialabgaben
Sozialabgaben: Was solltest du wissen?

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Lesedauer: 3 Minuten

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Wer in Deutschland lebt und arbeitet, muss auch Steuern und Sozialabgaben zahlen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat, deshalb sind die Sozialabgaben nicht wegzudenken. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles Wissenswerte zum Thema Sozialabgaben.

 

Sozialabgaben

Bei den Sozialabgaben handelt es sich um die Beiträge zur Sozialversicherung, die du als Arbeitnehmer von deinem Bruttolohn jeden Monat an die Sozialversicherungsträger abgeben musst. Als Arbeitnehmer bist du dazu verpflichtet, die Beiträge zu leisten. Ein Teil der Kosten zahlst du als Arbeitnehmer, den anderen Teil muss dein Arbeitgeber übernehmen.

Zu den Sozialabgaben gehören folgende Beiträge:

 

Wie hoch sind die Abgaben der Sozialversicherungen?

Krankenversicherung: Der Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent des Bruttolohns. Dabei betragen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zu gleichen Teilen 7,3 Prozent. Dabei können die Krankenkassen noch individuelle Zusatzbeiträge von den Arbeitnehmern erheben.

Rentenversicherung: Der Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttolohns. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile liegen bei 9,3 Prozent.

 

Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,4 Prozent des Bruttolohns. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile liegen bei jeweils 1,2 Prozent.

 

Pflegeversicherung: Der Beitragssatz der Pflegeversicherung liegt bei 3,05 Prozent. Das sind jeweils 1,525 Prozent Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Bei den Kinderlosen ab 23 Jahren beträgt der Beitragssatz 3,40 Prozent. Das sind 1,525 Prozent für den Arbeitgeber und 1,875 Prozent für den Arbeitnehmer. In Sachsen werden die Pflegeversicherungsbeiträge grundsätzlich ungleich zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt.

 

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Unfallversicherung

Jedes Unternehmen in Deutschland ist grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung für die Mitarbeiter zu bezahlen. Die Unfallversicherung wird dafür bei der zuständigen Berufsgenossenschaft abgeschlossen. Die Beiträge für die Unfallversicherung werden alleine vom Arbeitgeber getragen und an die Genossenschaft abgeführt. Wie hoch die Beiträge sind, hängt von der betrieblichen Gefahrenklasse des Unternehmens ab.

 

Sozialabgaben bei einem Minijob

Übst du einen Minijob aus, so kannst du 520 EUR (bis 01.10.2022: 450 EUR) verdienen, ohne dafür Sozialabgaben abführen zu müssen. Der Arbeitgeber muss an der Stelle für geringfügige Beschäftigte die Sozialversicherungsbeiträge als eine Pauschale an die Knappschaft-Bahn-See leisten. Diese Beiträge machen 31 Prozent des gesamten Lohns aus und werden aus folgenden Sätzen zusammengestellt:

  • Rentenversicherung – 15 Prozent
  • Krankenversicherung – 13 Prozent
  • Umlagen (zum Beispiel Entgeltsfortzahlungen bei Mutterschutz oder Krankheit) – 1 Prozent

Die restlichen 2 Prozent umfassen Kirchensteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und die Beiträge zur Lohnsteuer.

 

 

Wer muss die Sozialabgaben abführen?

Die Sozialabgaben für Angestellte müssen grundsätzlich vom Arbeitgeber abgeführt werden. Wie bei den Steuern werden die Sozialabgaben von deinem Bruttolohn abgezogen.

Die Sozialabgaben werden zunächst an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet. Die Krankenkasse kümmert sich dann darum, die Beiträge an jeweilige Sozialversicherungsträger weiterzuleiten.

Als Selbständiger musst du deine Sozialabgaben selbst an die Sozialversicherungsträger abführen.

Bist du in einem öffentlichen bzw. freien Beruf tätig (beispielsweise als Musiker), so kannst du dich bei der Künstlersozialkasse bewerben. Bei einer erfolgreichen Bewerbung wird der Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben von der Künstlersozialkasse übernommen.

Bei Arbeitslosen greift für die Aufgabe die Agentur für Arbeit, sofern der Arbeitslose ein Anrecht auf Zuschüsse nach SGB hat.

 

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