Insolvenz

Auf der einen Seite denkst du dir womöglich, dass es das wichtigste auf dieser Welt ist, glücklich und gesund zu sein. Das Geld auf dem Konto ist zwar nett, doch das alleine macht dich nicht glücklich. Auf der anderen Seite benötigst du in der Regel Geld, um deine Träume zu verwirklichen. Wenn du Schuldner bist und deine Ausgaben höher sind als deine Einnahmen, bist du schnell zahlungsunfähig und insolvent. Was die Insolvenz ist, erklären wir dir hier!

 

Was ist eine Insolvenz?

Wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgehen kannst und deine Ausgaben deutlich höher als deine Einnahmen sind, so bist du zahlungsunfähig. In der deutschen Umgangssprache redet man des Öfteren von pleite oder bankrott sein. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können zahlungsunfähig sein. Ein alternativer Begriff der Insolvenz ist der Konkurs.

Hörst du in den Medien, dass ein Unternehmen Insolvenz angemeldet hat, so ist gemeint, dass dieses Unternehmen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat.

 

Welche Insolvenzgründe gibt es?

Insgesamt gibt es drei Insolvenzgründe. Diese werden im Insolvenzrecht definiert und geregelt. Für das Insolvenzverfahren sind diese drei Gründe als Eröffnungsgründe notwendig.

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Es droht dir die Zahlungsunfähigkeit, da du voraussichtlich nicht in der Lage sein wirst, in dem Moment der Fälligkeit deine Rechnungen zu begleichen.
  • Zahlungsunfähigkeit: Wenn du als Schuldner deine Zahlungsverpflichtungen nicht begleichen kannst, bist du zahlungsunfähig. Wenn du deine Zahlungen einstellst, so bist du zahlungsunfähig.
  • Überschuldung: In der Regel ist dies vor allem bei Unternehmen der Fall. Das Unternehmen ist dann überschuldet, wenn die Geldforderungen nicht durch das Vermögen gedeckt werden kann. Hier sind Fragen der Buchhaltung sehr wichtig.

 

Was steht im Insolvenzrecht?

Betroffene einer Insolvenz haben das Ziel, ein schuldenfreies Leben zu führen. So soll die Insolvenz auf geregeltem Wege überbrückt werden. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, dass die Lebenserhaltungskosten gedeckt werden und ein Neubeginn ohne Schulden irgendwann möglich ist. Für die Gläubiger ist es wichtig, dass die Forderungen getilgt werden. Das Insolvenzrecht beschäftigt sich damit.

Grundsätzlich gehört die Insolvenz zum Zivilrecht und wird in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Hier wird beschrieben, wie das Insolvenzverfahren abzulaufen hat und die Gläubiger zufrieden zustellen sind. Zudem wird dadurch das Existenzminimum der Schuldner geschützt.

Wenn du von einer Insolvenz betroffen bist, kann dir eine Insolvenzberatung oder ein Insolvenzanwalt helfen.

 

Wie läuft eine Insolvenz ab?

Das Verfahren einer Insolvenz ist abhängig vom Schuldner. Wie eingangs beschrieben, können nicht nur Unternehmen insolvent werden. Auch Privatpersonen und Selbständige können Insolvenz anmelden. Bei Privatpersonen ist die Verbraucherinsolvenz beziehungsweise Privatinsolvenz anzumelden.

Bist du keine Privatperson, so ist die Regelinsolvenz das richtige Verfahren. Dieses Verfahren wird auch des Öfteren als Unternehmensinsolvenz oder Firmeninsolvenz bezeichnet.

 

Wer ist am Insolvenzverfahren beteiligt?

Im Falle einer Insolvenz werden alle Gläubiger gleichbehandelt, es gibt jedoch auch eine Rangfolge. Bist du Gläubiger eines höheren Rangs, so wirst du bevorzugt bezahlt. Der Insolvenzgläubiger ist im Zentrum. Hier bestand die Forderung bereits zum Zeitpunkt der Verfahrensöffnung. Im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens sind auch Arbeitnehmer die Insolvenzgläubiger und können gegebenenfalls Insolvenzgeld beziehen.

Befindet sich dein Eigentum unter dem Besitz des Schuldners, so bist du ein aus- und absonderungsberechtigter Gläubiger. Da dieses Eigentum nicht zum Schuldnervermögen gehört, kannst du verlangen, dass dein Eigentum herausgegeben wird.

 

Was ist ein Insolvenzverwalter?

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, so wird ein Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestellt. Im Falle einer Privatinsolvenz handelt es sich hierbei um einen Treuhänder. Dieser nimmt das Vermögen des Schuldners ein und verwertet und verwaltet dieses. Zunächst gehen die Erlöse daraus in das Begleichen der Masseverbindlichkeit. Hierzu gehören beispielsweise die entstehenden Gerichtskosten. Der Rest wird an die Insolvenzgläubiger ausbezahlt. Es werden jedoch nur die Gläubiger berücksichtigt, die die Insolvenzforderungen angemeldet haben.

 

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