Inhaltsverzeichnis
- Rechnungen bar bezahlen
- Belege nicht sammeln
- Kosten für Versicherungen falsch zuordnen
- Außergewöhnliche Belastungen nicht geltend machen
- Sonderausgaben nicht absetzen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht absetzen
- Freundschaftspreis beim Vermieten
- Steuererklärung zu spät oder gar nicht abgeben
- Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Eine Steuererklärung kann einem viel Kummer und Angst bereiten: Den ein Fehler bei der Einkommensteuererklärung kann teuer werden! In diesem Beitrag findest du Top der schlimmsten Fehler, die du bei einer Steuererklärung machen kannst.
Rechnungen bar bezahlen
Hattest du Ausgaben für Haushaltshilfe, Au-Pair oder für einen Handwerker? Dann kannst du die Kosten von der Steuer absetzen. Allerdings musst du auf jeden Fall mittels Überweisung bezahlen! Das Finanzamt akzeptiert keine Barzahlungen, auch wenn eine Rechnung vorhanden ist. Dadurch sollte Schwarzarbeit verhindert werden.
Belege nicht sammeln
Tatsächlich musst du die Belege nicht mehr ans Finanzamt schicken, doch es ist ratsam, diese aufzubewahren. Denn das Finanzamt kann jederzeit diese anfordern. Besonders dann, wenn du überdurchschnittliche hohe Ausgaben absetzen willst oder plötzlich viel höhere Ausgaben in die Steuererklärung einträgst.
Kosten für Versicherungen falsch zuordnen
Die Versicherungen können an verschiedenen Stellen der Steuererklärung eingetragen werden. Altersvorsorge, Pflegeversicherung und Krankenversicherung werden als Vorsorgeaufwendungen eingetragen. Doch nicht alle Versicherungen werden zu Vorsorgeaufwendungen gezählt, zum Beispiel Kasko-Versicherungen oder Hausratversicherungen.
Außergewöhnliche Belastungen nicht geltend machen
Nicht jeder weiß es, aber man kann einige Krankheitskosten wie beispielsweise Aufwendungen für eine Brille oder Zahnarztkosten ebenfalls von der Steuer absetzen. Tatsächlich kannst du sogar eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dabei musst du allerdings erst die zumutbare Belastung überschreiten.
Sonderausgaben nicht absetzen
Wie bei den außergewöhnlichen Belastungen darfst du die Sonderausgaben nicht vergessen. Dazu gehören Kinderbetreuungskosten, Spenden, Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltszahlungen und die Kirchensteuer.
Beauftrage jetzt deine Steuererklärung!
Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht absetzen
Beschäftigst du einen Gärtner oder eine Putzfrau bei dir zu Hause? Dann vergiss nicht, die Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen. Vergesse nicht, die Rechnung per Übeweisung zu zahlen.
Freundschaftspreis beim Vermieten
Grundsätzlich ist es in Ordnung, wenn du Räumlichkeiten an die Familie oder Freunde zum niedrigen Preis vermietest. Doch solltest du die Kosten für das vermietete Objekt von der Steuer absetzen wollen würden, dann muss die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Mietpreise ausmachen. Zusätzlich brauchst du ein Mietvertrag mit üblichen Nebenkostenabrechnungen.
Steuererklärung zu spät oder gar nicht abgeben
Gibst du deine Steuererklärung zu spät ab, so musst du leider mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Der Verspätungszuschlag kann bereits im ersten Monat angesetzt werden. Wartest du noch länger, so kann es wirklich sehr teuer für dich werden.
Bist du nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, so ist es trotzdem ratsam, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im anderen Fall verschenkst du dem Fiskus einfach dein Geld. Im Schnitt beträgt die Steuererstattung 1.047 EUR.
Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen
Jetzt Steuererklärung beauftragen!