Abschaffung der Steuerklassen – Diese Änderungen kannst du erwarten!

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Die letzten Jahre wurden immer wieder Erneuerungen im Steuerrecht durchgesetzt. Darunter unter anderen Anpassungen von Freibeträgen. Im Koalitionsvertrag steht allerdings jetzt die Abschaffung der Steuerklassen III und V. Das hätte zur Folge, dass Millionen Bürger eine Änderung der Steuerklasse bevorstehen. Hier erfährst du die Hintergründe.

 

Hintergrund

Der Plan der Bundesregierung ist die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Diese Änderung betrifft Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die sich für diese Steuerklassenkombination entschieden haben.

Grundsätzlich haben Ehepaare und Lebenspartner drei unterschiedliche Wahlmöglichkeiten. Nach einer Heirat wirst du und dein Partner automatisch der Steuerklasse 4 zugeteilt. Diese Steuerklasse ist besonders für Paare mit ähnlichen Einkommen sinnvoll. Die zweite Wahlmöglichkeit ist die Steuerklasse 4 mit Faktor. Dies ist eine mögliche Alternative zur Steuerklassenkombination 3 und 5, da sie auch für Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen geeignet ist.

Die Ampelkoalition sieht die Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3 und 5 vor, sodass Paare nur noch die Steuerklasse 4 oder Steuerklasse 4 mit Faktor nutzen können.

 

Was bewirken die Steuerklassen 3 und 5?

Diese Steuerklassen sind für Eheleute und Lebenspartner, die unterschiedlich hohe Einkommen haben. Durch die Kombination wird das Nettoeinkommen des Haushalts erhöht. Der Vorteil ist allerdings nur für den Haushalt, denn der Geringverdiener in der Steuerklasse 5 hat eine höhere Lohnsteuerbelastung.

Sehen wir uns das einmal genauer an. Die Steuerklasse 5 ist für den Geringverdiener, während du in der Steuerklasse 3 bist, wenn dein Einkommen höher ist. Auch in einer Ehe stehen Beiden Freibeträge zu. Da du bei dieser Steuerklassenkombination eine Einkommensgemeinschaft wählst, werden alle Freibeträge auf das höhere Einkommen gelegt und das geringere Einkommen wird vollständig besteuert und trägt die volle Steuerbelastung ohne Freibeträge. Insgesamt ist das Nettoeinkommen im Haushalt dadurch höher, doch der gering verdienende Partner trägt die höhere Belastung.

 

Warum sollen diese Steuerklassen abgeschafft werden?

Der Kritikpunkt bei der Steuerklassenkombination ist die höhere Belastung, die auf den Partner mit geringeren Einkommen fällt. Bist du in deiner Partnerschaft in der Steuerklasse 5, so wird dir auch mehr von deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Durch die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 sollen diese Abzüge verringert werden. Mit der Reform soll das Faktorverfahren gestärkt werden.

Primär sind es die Ehefrauen, die in der Steuerklasse 5 sind und weniger verdienen als ihre Ehepartner. Somit tragen besonders Frauen die Steuerbelastung. Die Koalition geht davon aus, dass durch diese Reform die Erwerbstätigkeit der Frauen und folglich ihre Arbeitszeit steigt und gleichzeitig die Mehrbelastung reduziert wird.

Die Regierung betont im Koalitionsvertrag, dass die Familienbesteuerung ausgebaut wird und „die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftlichen Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden.“

 

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Was ist die Folge der Abschaffung dieser Steuerklassen?

Bist du in der Steuerklasse 1 oder 2, so musst du dir grundsätzlich gar keine Gedanken machen. Auch als Paar in der Steuerklasse 4 oder 4 mit Faktor wird sich durch die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 nichts ändern.

Alle jene Paare, die allerdings die beschriebene Steuerklassenkombination haben, müssen sich nun für eine Alternative entscheiden. Die Überführung in die Steuerklasse 4 mit Faktor ist dabei naheliegend.

Durch diese Abschaffung sollen die Besserverdienenden auch höhere Steuerbelastungen bekommen, während geringer Verdienende auch eine niedrigere Belastung haben. So soll nur der Lohnsteueranteil von dem Partner bezahlt werden, den er am gemeinschaftlichen Einkommen trägt. Es handelt sich demnach um eine Umverteilung der Steuerbelastung.

Zudem wird die Überführung der Steuerklassen 3 und 5 auf die Steuerklasse 4 mit Faktor dazu führen, dass Steuernachzahlungen besser vermieden wird. Das ist durch die Steuerklasse 4 mit Faktor möglich, da diese die Steuerbelastung zuvor berechnet wird. Demnach ist die Verteilung auch genauer.

Bist du bis jetzt in der Steuerklasse 5, so hast du durch diese Änderung noch einen Vorteil. Da du deine Freibeträge selbst nutzt, bleibt dir auch mehr Netto von deinem Bruttoeinkommen. Das hat zur Folge, dass auch deine davon abhängigen Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld steigen.

 

Wie wirksam wird diese Abschaffung sein?

Der erwünschte Effekt dieser Abschaffung ist die Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen. Inwieweit dieser Effekt erfolgen wird, ist noch fragwürdig. Zudem bedeutet die Abschaffung der Steuerklassen nicht auch gleichzeitig die Abschaffung des Ehegattensplittings.

 

Wann sollen die Steuerklassen abgeschafft werden?

Gerüchten zufolge sollen die Steuerklassen bereits zum Juli 2023 abgeschafft werden. An den Gerüchten ist allerdings nichts dran. Im Koalitionsvertrag werden die Pläne zwar erwähnt, allerdings kein Datum genannt. Es sind Pläne für die nächsten Jahre. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung in dieser Legislaturperiode (bis zu den Wahlen im Herbst 2025) stattfinden wird. Ob und wann die Vorhaben allerdings tatsächlich realisiert werden, ist unbekannt.

 

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